Dazu stehen sie in direktem Kontakt zum Jugendhilfeausschuss und den Bezirksvertretungen. Dort können sie bei Sitzungen in einem eigenen Tagespunkt über ihre Arbeit berichten, sich zu den anderen Punkten äußern oder auch eigene Anträge einbringen.
In einigen Angelegenheiten, die Kinder und Jugendliche betreffen, ist der Jugendrat berechtigt, eigene Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen auch an den Rat und andere Ausschüsse der Stadt zu richten. Dazu bringt der Jugendrat diese in den Jugendhilfeausschuss ein, der über das weitere Vorgehen entscheidet.
Im November 2015 wurden die neuen Jugendrät*innen gewählt. Sie werden sich an Projekten beteiligen, Fachtage und Fortbildungswochenenden besuchen, den Jugendrat auf Kinder- und Familienfesten, sowie im Kinder- und Jugendrat NRW vertreten.