Bildungsträger |
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Zielgruppe |
- Schülerinnen und Schüler, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erreichen des Förder-, Haupt- oder gleichwertigen Schulabschluss und beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in Ausbildung haben.
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Ziel |
- Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung dienen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger junger Menschen durch Berufseinstiegsbegleiter, um die Eingliederung des jungen Menschen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung). Die Berufseinstiegsbegleitung soll dazu beitragen, insbesondere die Chancen der Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.
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Inhalt |
- Berufsausbildung vorbereiten (Berufsorientierung und Berufswahl)
- Arbeits- und Sozialverhalten stärken
- Lernbereitschaft fördern
- Leistungsfähigkeit fördern
- Perspektiven Verändern
- Ausbildungsplatzsuche
- Begleitung im Übergangssystem
- Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses
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Zuweisungsdauer |
- Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse und wird nach Verlassen der allgemein bildenden Schule während der Ausbildungssuche und in der Anfangsphase einer Berufsausbildung bis zu sechs Monate weitergeführt. Sie endet spätestens 24 Monate nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule.
- 6 Monate; Verlängerung ist in begründeten Einzelfällen möglich
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Teilnahmezeit |
- Individuell, je nach Förderbedarf des Jugendlichen
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Rechtsgrundlage |
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