junge Menschen mit Behinderungen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung zwar besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bedürfen (§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 117 Abs. 1 Nr. 1b Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)), jedoch nicht auf eine besondere Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne des § 51 (§ 35 a.F.) Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) angewiesen sind.
Ziel
Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen sollen auf die Aufnahme einer Berufsausbildung vorbereiten oder, wenn die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, der beruflichen Eingliederung dienen. Vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt. Unter Beibehaltung dieser vorrangigen Zielsetzung kann auch die Vorbereitung einer Beschäftigungsaufnahme ein paralleles Ziel berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen sein.
Inhalt
den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffe
den Teilnehmende die erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist, die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln
Zuweisungsdauer
Die Förderdauer beträgt i. d. R. bis zu elf Monate bei jungen Menschen, die ausschließlich an einer Übergangsqualifizierung teilnehmen, bis zu neun Monate.
Für Teilnehmer, die ausschließlich das Ziel der versicherungspflichtigen Beschäftigungsaufnahme haben, beträgt die individuelle Förderdauer bis zu 18 Monate.
Für junge Menschen, die im Rahmen der BvB auf den Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss vorbereitet werden sollen, beträgt die Regelförderdauer bis zu 12 Monate.
Teilnahmezeit
Vollzeit, oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit
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