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Übergang Schule Beruf Maßnahmetool

Systematisierung der Übergänge in Qualifizierungsangebote - Maßnahmetool

EQ (Einstiegsqualifizierung)

Bildungsträger
  • Die EQ findet bei Arbeitgebern statt. Diese werden von der Jobcenter AöR  bezuschusst.
Laufzeit
  • unbefristet
  • Die Förderung soll für nach § 54a Abs. 4 Nr. 1 SGB III förderungsfähige Ausbildungsbewerber in der Regel nicht vor dem 1. Oktober eines Ausbildungsjahres, für die übrigen Personenkreise nicht vor dem 1. August, beginnen.  

Zielgruppe

  • a) Personenkreis nach § 54a Abs. 4 Nr. 1 SGB III:
    • ausbildungsreife Bewerber*innen mit Vermittlungshemmnissen, die entweder in der Person bzw. den persönlichen Umständen liegen, oder 
    • Personen, die wegen des Mangels an verfügbaren Ausbildungsangeboten im angestrebten Ausbildungsberuf bislang nicht vermittelt werden konnten
  • b) Personenkreis nach § 54a Abs. 4 Nr. 2 SGB III: 
    • Personen, bei denen eignungsbedingte Einschränkungen im Hinblick auf den angestrebten Ausbildungsberuf vorliegen, Person ist jedoch generell für die Ausbildung in einem Betrieb geeignet 
  • c) Personenkreis nach § 54a Abs. 4 Nr. 3 SGB III 
    • lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende à siehe dazu à Definitionen der förderungsbedürftigen jungen Menschen sowie sozial Benachteiligten gemäß § 78 SGB III (hier kann zusätzlich im Bedarfsfall abH angeboten werden)
        
  • Junge Menschen mit Behinderung können an einer EQ teilnehmen, sofern mit dieser allgemeinen Maßnahme ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann.
  • Langzeitpraktikum in einem Betrieb  (6-12 Monate) plus Unterricht  im Berufskolleg gemeinsam mit den Auszubildenden der Fachklasse. Bei Ausbildungsaufnahme ist die absolvierte Zeit in der EQ unter Umständen bei der Ausbildung anrechenbar. Zusätzliche Unterstützung während der EQ ist gegebenenfalls durch abH möglich.  
    • Vorbereitung/Anbahnung einer betrieblichen Berufsausbildung
    • Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit
    • Erwerb eines Kammerzertifikats über eine erfolgreiche Teilnahme
    • ggf. Vermittlung von Ausbildungsbausteinen anerkannter Ausbildungsberufe (sofern diese bereits vom BiBB entwickelt wurden)

Inhalt

  • Sofern für anerkannte Ausbildungsberufe Ausbildungsbausteine vorliegen, können sie als Inhalte einer förderfähigen betrieblichen Einstiegsqualifizierung genutzt werden. 

Zuweisungsdauer 

 

  • Eine Einstiegsqualifizierung kann für die Dauer von sechs bis längstens zwölf Monaten gefördert werden 
Teilnahmezeit
  • Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden 
Rechtsgrundlage
  • § 16 SGB II i.V.m. § 54a SGB III

Erläuterungen und Hinweise

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