Danach werden gemäß der Empfehlung der Ständigen Impfkommission ab Sofort nur noch Risiko-Patienten und medizinisches Personal geimpft. Zu diesen Gruppen gehören Menschen ab einem Alter von sechs Monaten mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie zum Beispiel: chronische Krankheiten der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten, Malignome, Diabetes und andere Stoffwechselkrankheiten, neurologische und neuromuskuläre Grundkrankheiten, angeborene oder erworbene Immundefekte mit T- oder B-zellulärer Restfunktion und HIV-Infektion. Vorrangig geimpft werden außerdem Beschäftigte im Gesundheitswesen.
Gemäß eines aktuellen Erlasses des Gesundheitsministeriums wird das Gesundheitsamt außerdem vorerst keine Zweitimpfungen durchführen. Da sich die Hinweise verdichten, dass möglicherweise bereits eine einzige Impfung eine ausreichende Immunität erzeugt, kann die Zweitimpfung gegebenenfalls auch später noch erfolgen.
Das Gesundheitsamt bittet für diese vorübergehende Einschränkung um Verständnis. Für Menschen ohne besondere gesundheitliche Risiken ist eine sofortige Impfung nicht erforderlich.