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WuppertalPressemeldung – 08.12.2010

Winterdienst in Wuppertal: Die Fakten.

Traumhafte Winterlandschaften in Wuppertal - kein Zweifel, der Winter hat viele schöne Seiten. Allerdings nicht nur, denn so schön Schnee und Eis in den Parks auch aussehen, auf den Straßen sorgen beide für Ärger.

Der Wuppertaler Winterdienst hat mit Beginn des Winters - vor allem zu den Stoßzeiten früh morgens - alle 40 Fahrzeuge im Einsatz. Ein Fahrer darf maximal zehn Stunden hinter dem Lenkrad sitzen, danach muss er eine Pause einlegen. Aus diesem Grund gibt es immer auch Zeiten, in denen nur wenige Fahrzeuge im Stadtgebiet unterwegs sind und nur noch auf Anforderungen von Polizei, WSW und Feuerwehr reagieren.

Das Einhalten der Ruhezeiten ist auch der Grund, wenn ab mittags keine Einsatzfahrzeuge mehr in der Stadt unterwegs sind. In diesem Fall hat die Einsatzleitung beschlossen, dass alle Fahrer ruhen, um am nächsten Morgen in voller Stärke für den Winterdienst zur Verfügung stehen. Das kann vorkommen, wenn für die Nacht und den frühen Morgen besonders starke Schneefälle angekündigt sind.

 

Zusätzlich zu den 40 Streu- und Räumwagen sind zwischen 200 und 250 Mitarbeiter der ESW, des Grünflächenamtes, des Ressorts Straßen und Verkehr, des Tiefbauamtes, der WSW und des Gebäudemanagements als sogenannte Fußkolonnen unterwegs, um Fußgängerwege, Plätze und städtische Flächen zumindest in einer Gehwegbreite frei zuräumen. Übrigens ist trotz des Personalabbaus bei der Stadt die Zahl der Einsatzkräfte für den Winterdienst gleich geblieben. Darüber hinaus fahren bei besonders starkem Schneefall zusätzlich zum städtischen Winterdienst auch private Firmen und helfen beim Winterdienst.

 

Trotz dieses Aufwands an Personal und Einsatzwagen ist es für den Wuppertaler Winterdienst unmöglich, überall gleichzeitig zu sein. Deshalb sind in der Straßensatzung für den Winterdienst alle Straßen in eine Priorität eingestuft worden. Welche Straße welche Priorität hat, steht in der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungs- und

Winterdienstgebühren in der Stadt Wuppertal“. Sie ist im Internet zu finden unter:

http://www.wuppertal.de/microsite/esw/medien/bindata/satzung.pdf (ab Seite 46)

 

Straßen der Priorität eins sind wichtig für die Infrastruktur (Busverkehr, wichtige Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern, etc.). Straßen der Priorität zwei sind erst dann zu räumen, wenn die Straßen der Priorität eins befahrbar sind. Das bedeutet leider auch, dass es Nebenstraßen gibt, wo der Schnee zwischenzeitlich so festgefahren wurde, das ein Streufahrzeug nicht mehr viel ausrichten kann. Zum einen kann der Schneeschieber nicht mehr eingesetzt werden, weil die Fahrbahn vereist ist und zum anderen ist der Verkehr auf der Straße so gering, dass einfaches Salz streuen nicht mehr viel bewirkt, denn Salz ist immer nur in Kombination mit häufigem Fahrzeugverkehr richtig wirksam.

 

Es gibt aber auch sehr wenige Straßen, wo wirklich noch kein Streufahrzeug war, dass liegt dann daran, dass die Straße entweder so selten genutzt wird, dass viele andere Straßen zunächst geräumt werden oder aber, dass falsch abgestellte Fahrzeuge den Einsatz des Winterdienstes verhindern.

Räumpflicht von Fußwegen durch Anlieger

Jeder Anlieger ist verpflichtet, den Gehweg von Eis und Schnee zu räumen. Das Ordnungsamt der Stadt wird aber nur dann tätig, wenn Anwohnerbeschwerden eingehen. Und auch dann werden Anlieger zunächst nur auf ihre Räumpflicht hingewiesen. Bußgelder werden erst dann verhängt, wenn alle anderen Möglichkeiten zu keinem Ergebnis geführt haben. Anlieger sind in diesem Sinne übrigens auch Geschäftsinhaber und Betreiber der Weihnachtsmärkte in den Fußgängerzonen. Auch hier gibt es die Verpflichtung zumindest einen ein Meter breiten Fußweg zu räumen.

Eingeschränkter Linienverkehr

Auf der Seite der Wuppertaler Stadtwerke – www.wsw-online.de - sind unter dem Begriff Mobilität alle Störungen im Linienverkehr auf einzelne Linien genau beschrieben. Rund um die Uhr werden möglichst früh aktuelle Störungen bekannt gegeben, auch samstags und sonntags. In diesem Zusammenhang muss deutlich gesagt werden, dass nur sehr selten Schnee und Eis der Grund für die Störung sind - meist sind es liegen gebliebene LKW und Autos oder zugeparkte Straßen, die ein Durchkommen für Busse oder Streufahrzeuge unmöglich machen.

Winterdienstgebühren

Wuppertal ist verpflichtet, alle Kosten, die durch den Winterdienst entstehen, an die Bürger weiter zu geben. Forderungen, zusätzliche Fahrzeuge anzuschaffen und weiteres Personal einzustellen bedeuten zwangsläufig eine Erhöhung der Winterdienstgebühren für jeden Einzelnen.

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