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WuppertalPressemeldung – 24.03.2010

Slawig von Verfassungsgerichtsurteil enttäuscht

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig: "Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes ist sehr enttäuschend, aber wenigstens ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem fairen Belastungsausgleich der Städte für neue Aufgaben."
Im Streit um die Finanzierung vom Land übertragener Aufgaben haben zwei Dutzend NRW-Städte und Kreise zumindest einen Teilerfolg erreicht: Das Landesverfassungsgericht in Münster verkündete am Dienstag, 23. März, zwar nicht die von den Städten erhofften Sofortzahlungen, das Land wurde aber wenigstens verpflichtet, bei einer ohnehin in diesem Jahr anstehenden Überprüfung der Verwaltungsreform den Kommunen die tatsächlich entstehenden Kosten anzuerkennen und zu erstatten.

Slawig, der selbst zur Gerichtsverkündung nach Münster gefahren war, erklärte anschließend: „Ich bin sehr enttäuscht, denn ich hätte erwartet, dass das Verfassungsgericht noch weitaus deutlichere Vorgaben im Sinne des Konnexitätsprinzips macht, zumal dieser seit 2004 verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz heute zum ersten Mal zu überprüfen war. Um so mehr war die Feststellung des Gerichts notwendig, dass ein voller Kostenausgleich gewährleistet sein muss. Wir erwarten nun deutliche Nachbesserungen des Landes auf der Basis der Evaluierung der Verwaltungsreform bis Ende Oktober.“

Die Kommunen und Landkreise sowie der Städtetag hatten beklagt, dass sie für die Übernahme früherer Landesaufgaben im Bereich der Umwelt- und Versorgungsämter zu wenig Finanzmittel erhalten. In einer vorausgegangenen mündlichen Verhandlung am höchsten NRW-Gericht hatten die Kommunen Anfang Februar vorgetragen, dass ihnen insgesamt Mittel in einer Größenordnung von zwanzig Millionen Euro im Jahr fehlen. Das Land argumentierte, es werde das Gleiche gezahlt, was das Land früher selbst zur Erledigung der Aufgaben veranschlagt habe.

Nach den konkreten Berechnungen der Stadt Wuppertal für das bergische Städtedreieck besteht zwischen den übertragenen Landesmitteln und dem tatsächlich geleisteten Aufwand allerdings alleine für die Jahre 2008 und 2009 eine Deckungslücke von insgesamt fast 1,8 Millionen Euro. „Damit ist auch diese Verwaltungsreform ein weiterer Beleg dafür, dass die katastrophale Finanzlage der Städte eben nicht hausgemacht ist, sondern vor allem aus ständigen Verlagerungen von Lasten durch Bund und Land resultiert“, erklärte Slawig.

Seit dem Inkrafttreten der Landesverwaltungsreform am 1. Januar 2008 nimmt die Stadt im Bereich Umweltverwaltung Aufgaben nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor allem in Bauplanungs- und Genehmigungsverfahren wahr. Dafür wurden ihr vier Landesbeschäftigte zugewiesen. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und der Landeserstattung beträgt für das Jahr 2008 rund 90.000 Euro, für 2009 nahezu 100.000 Euro.Von den Aufgaben des ehemaligen Versorgungsamtes wurden die Schwerbehindertenbetreuung und die Bearbeitung von Elterngeld und Elternzeit übertragen.

 

Die Stadt Wuppertal nimmt hier aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit den Städten Remscheid und Solingen die Aufgaben auch für die Nachbarkommunen wahr. Insgesamt sind zur Zeit 37 Vollzeitkräfte in diesem Bereich beschäftigt. Die Deckungslücke wurde für das Jahr 2008 mit rund 680.000 Euro und für 2009 mit 920.000 Euro ermittelt.

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