Seit diesem Jahr wird keine papierne Lohnsteuerkarte mehr versandt. Sie soll ab dem Jahr 2012 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt werden. Die 2010-er Karte behält bis dahin einfach ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen Eintragungen werden auch für den Lohnsteuerabzug 2011 zugrunde gelegt. Wer noch während des Restjahres 2010 eine Lohnsteuerkarte benötigt, bekommt diese noch von der Stadt ausgestellt.
Ergeben sich für 2011 Änderungen, zum Beispiel in der Steuerklasse und der Zahl der Kinderfreibeträge oder verringert sich ein für 2010 eingetragener sonstiger Freibetrag, ist jeder verpflichtet, dies durch das Finanzamt ändern zu lassen. Sonst kann es später zu Nachzahlungen kommen.
Wer im kommenden Jahr erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, dem stellt das zuständige Finanzamt stattdessen eine Ersatzbescheinigung aus. Ausnahme hiervon: ledige Arbeitnehmer, die ab 2011 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen.