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WuppertalPressemeldung – 19.04.2011

Gerichtsurteil: Raucherclubs nicht mehr zulässig

Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. April gelten für einen Raucherclub ab sofort strengere Regeln. Das Gericht hat festgelegt, dass ein Raucherclub nur dann wirklich einer ist, wenn der ausschließliche Zweck des Vereins der gemeinsame Konsum von Tabakwaren ist. Rauchen quasi nebenbei erfüllt danach nicht mehr die Voraussetzungen eines Raucherclubs!

Damit gilt ab sofort: Raucherclubs können nicht mehr in

  • Eiscafés
  • Spielhallen
  • Gaststätten
  • Diskotheken
  • Internetcafés
  • Billardcafés
  • Dartcafés
  • Sportbars

gegründet und betrieben werden.

Die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden sind angehalten, den Nichtraucherschutz stärker zu kontrollieren und auf seine Einhaltung zu pochen!

Geraucht werden darf nur noch in Einraumgaststätten unter 75 qm, in der Menschen unter 18 Jahre keinen Zutritt haben und in der keine zubereiteten Speisen ausgegeben werden, oder in größeren Gaststätten, die einen abgetrennten Nebenraum als Raucherraum anbieten können.

In allen anderen Gaststätten oder in den oben genannten Einrichtungen gilt ab sofort ein striktes Rauchverbot!

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