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WuppertalPressemeldung – 01.08.2011

Investor plant neues Wohngebiet in Oberbarmen

Auf dem Gelände des ehemaligen Spelleken-Werkes zwischen Rheinischer Straße und Linderhauser Straße könnte ein neues Wohngebiet im Wuppertaler Osten entstehen. Auf dem bereits frei geräumten ehemaligen Werksgelände in Oberbarmen plant ein privater Investor, Wohnhäuser zu errichten.

Jener Investor, der bereits die Bebauung südlich gegenüber an der Rheinischen Straße realisiert hat, möchte die bisher unansehnliche Brache mit einem so genannten Mischwohnkonzept aufwerten – für die Stadt ein weiteres sichtbares Anzeichen für einen Anziehen der Konjunktur und damit einhergehender privater Investitionsbereitschaft an vielen Stellen in der Stadt.
„Mischwohnkonzept“ bezieht sich dabei auf Aspekte wie verschiedene Wohnungsgrößen, Wechsel zwischen aufgelockerter und dichterer Bebauung oder auch unterschiedlichen Nutzergruppen, also von Senioren bis Familien mit Kindern.

Der Bebauungsplan für das ehemalige Spelleken-Gelände wird ab Montag, 1. August, bis zum 9. September in Schaukästen im Neubau des Rathauses Barmen ausgestellt sein. Den dazu erforderlichen Offenlegungsbeschluss zum „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1149 V Rheinische Straße/ Linderhauser Straße“ fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Bauen in seiner Sitzung am 6. Juli. Die Drucksache ist auch im Internet über das Ratsinformationssystem (RIS) unter www.wuppertal.de zu finden (TOP 12, Ausschuss-Sitzung vom 6.7.11; Vorlagennummer VO/0492/11).

Der Plan soll als Diskussionsgrundlage verstanden werden. Alle betroffenen Bürger können dazu Stellungnahmen abgeben. Erst danach wird das beauftragte Planungsbüro den endgültigen Plan fertigen.
Da es sich um einen privaten Vorhabenplan handelt, wird bis zum Abschluss des Verfahrens ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Investor und der Stadt erarbeitet. In diesem werden viele Details geregelt, die in der vorgeschriebenen Form vom Investor genau umgesetzt werden müssen.

In diesem Vertrag liegt auch der Vorteil gegenüber einem herkömmlichen „Angebotsplan“, der keine Bauverpflichtung auslöst. An der Rheinischen Straße aber besteht nach Ansicht von Baudezernent Frank Meyer die berechtigte Hoffnung, dass die vorgesehene Baumaßnahme vom Investor innerhalb einer festgelegten Frist auch umgesetzt wird, sobald sie die so genannte Planreife erreicht hat. Rechtskräftig werden könnte der Vertrag im kommenden Jahr, heißt es aus dem Ressort Bauen und Wohnen.
„Mit diesen zirka 60 Wohneinheiten wäre ein weiterer Schritt in Richtung Stärkung des Stadtteiles Oberbarmen im Wohnungsbau getan“, freut sich Dezernent Meyer über das Vorhaben.

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