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WuppertalPressemeldung – 28.07.2011

Souvenirs aus dem Urlaub: Auf Artenschutz achten

Sommerzeit ist Reisezeit! Und wer möchte sich nicht noch lange an einen schönen Urlaub erinnern? Viele Touristen bringen zu diesem Zweck vor allem aus fernen Ländern Souvenirs mit nach Hause.

Leider sind oftmals auch 35 Jahre nach Inkrafttreten die geltenden Schutzbestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) nicht bekannt. Häufig handelt es sich um Souvenirs von geschützten Tieren oder Pflanzen, wie beispielsweise Schildkröten, Korallen, Muscheln, Elfenbeinschnitzereien, Lederer-zeugnisse aus Reptilienleder, Kobras in Alkohol, Orchideen, Kakteen, Kaviar oder Arzneimittel mit Bestandteilen geschützter Tiere und Pflanzen - solche Kofferinhalte lassen regelmäßig zur Hauptreisezeit die Zahl der Beschlagnahmen an Flughäfen und Grenzen sprunghaft ansteigen. Allein im letzten Jahr zählte der deutsche Zoll nach Auskunft des Bundesamtes für Naturschutz mehr als 1500 Fälle.

 

Vielen Reisenden ist überhaupt nicht bewusst, dass manche Waren aus geschützten Arten gar nicht produziert würden, wenn es nicht einen entsprechenden Markt gäbe. Nur so ist die Existenz von Reptilleder- oder Pelzfarmen zu erklären. Weil aber oft für den Laien nicht zu erkennen ist, ob es sich bei geschützten Tieren und Pflanzen oder Teilen daraus um gezüchtete Exemplare aus Ranching-Betrieben oder sogar um Wildentnahmen handelt, schreibt das CITES-Abkommen bestimmte Genehmigungen vor, die vor der Reise beantragt werden müssen. Vorsicht gilt übrigens auch bei Strandfunden: Weil der Koralle beispielsweise nicht angesehen werden kann, ob sie mutwillig in einem Riff abgebrochen oder aber nur angeschwemmt wurde, sind auch hier die Beschränkungen zu beachten.

 

Eine Liste der geschützten Arten sowie ein Verzeichnis der im jeweiligen Land zuständigen Behörden finden sich im Internet unter www.wisia.de oder www.cites.org. Zusätzlich informiert die Seite www.artenschutz-online.de darüber, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus in den verschiedenen Urlaubsländern Touristen zum Kauf angeboten werden könnten.

 

Auf jeden Fall sollten die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommens (siehe: www.bfn.de/0302_wa.html) bekannt sein und beachtet werden: Ein Verstoß gegen die Bestimmungen zieht auf jeden Fall ein dickes Bußgeld nach sich, vielleicht handelt es sich sogar um eine Straftat. Und die Erinnerung an den schönen Urlaub ist sowieso futsch.

 

Weitere Auskünfte erteilen Frau Schad und Frau Arlowski von der Unteren Landschaftsbehörde unter den Rufnummern 563-6403 bzw. 563-5539. Dort sind auch nähere Informationen zur Meldepflicht von unter anderem Papageien, Schlangen oder Schildkröten erhältlich.

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