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WuppertalPressemeldung – 21.03.2011

Das Wichtigste im Überblick

Die Ziele des Zensus

Der Zensus verfolgt zwei Ziele. Ganz wichtig ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands. Ob Länderfinanzausgleich, die Einteilung der Bundestagswahlkreise, die Stimmenverteilung der Bundesländer im Bundesrat oder die Sitze Deutschlands im Europaparlament – all das hängt von aktuellen Einwohnerzahlen ab. Auch eine ganze Reihe von Statistiken basieren darauf, so zum Beispiel die Berechnung des jährlichen Bruttoinlandsprodukts (BIP) pro Kopf.

 

Ein zweites wesentliches Ziel des Zensus ist es, Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben zu gewinnen. Wie viele Erwerbstätige gibt es, wie viele Menschen davon sind selbstständig? Wo werden in den kommenden Jahren wie viele Kinder eingeschult? Wie viele Wohnungen gibt es in Deutschland und wie sind sie ausgestattet? Um diese Fragen zu beantworten, braucht man genaue und aktuelle Strukturdaten. Die Basis hierfür bildet ein Zensus, der - als eine Art Inventur - in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss.

Die Republik hat sich verändert – die Datenbasis nicht

Die letzte vollständige Erhebung für das frühere Bundesgebiet fand 1987 statt, in der DDR gab es 1981 eine Volkszählung. Seitdem behilft man sich bei der Ermittlung der aktuellen amtlichen Einwohnerzahl mit einem statistischen Verfahren, der sogenannten Bevölkerungsfortschreibung. Doch dieses Verfahren wird umso ungenauer, je älter die grundlegenden Daten sind. Und seit den letzten Volkszählungen ist viel passiert: der Mauerfall, der Umzug vieler Menschen von Ost nach West, eine rasant fortschreitende europäische Integration.

 

Schon bei der vergangenen Volkszählung 1987 hat sich gezeigt, wie sehr die errechneten Daten von der Realität abweichen können: Weil die Datengrundlage damals auf eine Zählung im Jahr 1970 zurückging, musste die Zahl der Wohnungen deutlich korrigiert werden. Im früheren Bundesgebiet gab es eine Million Wohnungen weniger als errechnet. Das sind mehr Wohnungen, als der gesamte Wohnungsbestand von Schleswig-Holstein im Jahre 1987 umfasste.

 

Derzeitig wird die Bevölkerungszahl Deutschlands insgesamt wahrscheinlich um ca. 1,3 Millionen Menschen überzeichnet. Das hat von Region zu Region unterschiedliche Auswirkungen: Einige Städte haben eine stärker überhöhte Einwohnerzahl als andere. Dies hat beispielsweise große Folgen für die Verteilung von Steuermitteln, die sich nach der Einwohnerzahl richtet.

Wer beim Zensus befragt wird

Beim Zensus werden überwiegend Daten genutzt, die in den Registern der Verwaltung bereits vorhanden sind. Ganz ohne Befragung kommt der Zensus aber nicht aus.

 

Die Haushaltebefragung hat zwei Ziele. Zum einen geht es dabei um die Überprüfung der Qualität der aus den Melderegistern übermittelten Daten. Mittels statistischer Verfahren werden im Datenbestand der Statistischen Ämter Ungenauigkeiten korrigiert, um verlässliche Bevölkerungszahlen zu erhalten. Zum anderen liefert die Haushaltebefragung aber auch Informationen, die in bestehenden Registern nicht vorhanden sind, etwa zu Bildung, zur Erwerbstätigkeit von Selbstständigen und zum Migrationshintergrund.

 

Insgesamt werden in Deutschland rund 7,9 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner für die Befragung ausgewählt. Wer dazugehört, entscheidet ein Zufallsverfahren. Bei der Stichprobenziehung werden allerdings nicht Personen ausgewählt, sondern Anschriften. Wer dort wohnt, wird um Auskunft gebeten.

In Wuppertal sind rund 10.000 Personen in 1.270 Adressen zu befragen. Dafür sind ca. 120 Interviewer (sogenannte Erhebungsbeauftragte) im Einsatz. Die Interviewer wurden sorgsam ausgewählt, geschult und auf datenschutzrechtliche Bestimmungen verpflichtet.

Befragungen in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Alle Bewohner in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten, Studentenwohnheimen, Klöstern und Seniorenwohnheimen werden befragt. Denn bei diesen Anschriften ist die Fehlerrate in den Melderegistern besonders hoch.

Werde ich beim Zensus mehrfach befragt?

Mehrfachbefragungen sind möglich. Sollten Sie beispielsweise im Besitz eines Hauses oder einer Wohnung sein, könnten Sie während des Zensus 2011 zwei Mal befragt werden. Das geschieht zum Beispiel, wenn Ihre Anschrift auch für die Haushaltebefragung ausgewählt wurde. In diesem Fall sind sowohl für die Gebäude- und Wohnungszählung, als auch für die Haushaltebefragung Angaben zu machen. Gleiches gilt etwa für Leiter von Einrichtungen, die Wohnraum besitzen oder deren Anschrift zufällig für die Haushaltebefragung ausgewählt wird.

Auskunftspflicht

Personen, die an den ausgewählten Adressen wohnhaft sind, sind zur Auskunft verpflichtet. Daher hat der Gesetzgeber im § 18 des Zensusgesetzes 2011 für alle Datenerhebungen beim Zensus 2011 die Auskunftsverpflichtung festgelegt. Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig. Bei einer Verweigerung werden Zwangsgelder festgesetzt.

Durchführung der Befragung

Sowohl bei der Haushaltebefragung als auch bei der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften besucht ein Interviewer die Einwohner und befragt sie. Der Termin wird den Befragten ein bis zwei Wochen vor dem Zensusstichtag, dem 9. Mai 2011, schriftlich angekündigt. Der Interviewer führt dann die Befragung anhand eines Fragebogens gemeinsam mit den Befragten durch. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die Angaben per Post oder online zu senden.

Datenschutz ist oberstes Gebot

Alle Einwohner dürfen sicher sein, dass sowohl die von ihnen abgefragten Daten als auch ihre Registerdaten den gesicherten Bereich der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nicht mehr verlassen. Die gesetzlichen Grundlagen des Zensus und des Datenschutzes verbieten es, Informationen, die für den Zensus erhoben werden, an andere Behörden oder private Institutionen und Personen weiterzureichen. Sollte etwa bei der Befragung festgestellt werden, dass zum Beispiel eine in Wuppertal gemeldete Person dort nicht mehr wohnt, dann findet diese Information zwar Berücksichtigung bei den Berechnungen der Einwohnerzahl Wuppertals. Dem Einwohnermeldeamt oder einer anderen Behörde in Bonn oder anderswo wird der Umzug dieser Person jedoch nicht mitgeteilt.

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