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WuppertalPressemeldung – 12.04.2012

Wahlen in Wuppertal: Wahlbenachrichtigungen werden versandt

Am 13. Mai wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Um die Wähler umfassend zu informieren, hat die städtische Wahlbehörde alle Informationen über die Wahlen zusammengestellt.

Wahlberechtigt sind rund 254.500 Wuppertaler. Dazu zählen alle, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und mindestens 16 Tage vor der Wahl – also am 27. April – in Wuppertal eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung haben.

 

Bis zum 8. April wurde das Wählerverzeichnis der Stadt erstellt. Darin wurde jeder aufgenommen, der in Wuppertal wohnt und wahlberechtigt ist. Die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl werden dann zwischen dem 16. und 21. April versandt.

 

Wer –  ohne Rücksicht auf Wahltermine –  seinen Urlaub gebucht oder eine große Familienfeier geplant und am 13. Mai garantiert keine Zeit hat, kann vorab wählen: Vom 23. April bis zum 11. Mai werden im Rathaus in Barmen, Zimmer A-260, die Briefwahlunterlagen ausgegeben. Die Wähler können dann entweder ganz in Ruhe und im heimischen Sessel ihr Kreuzchen auf dem Wahlzettel machen und ihn per Post an die Wahlbehörde schicken oder sofort und direkt vor Ort im Rathaus wählen.

 

Das Briefwahllokal im Rathaus ist geöffnet von

  • Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr
  • Freitag von 8 bis 12.30 Uhr
  • Freitag, 11. Mai, von 8 bis 18 Uhr

 

Unterlagen an Briefwahlantragsteller können ab dem 23. April versandt werden. Die Briefwahlunterlagen werden auch an Urlaubsorte im Ausland verschickt. Postlaufzeiten sind dabei zu berücksichtigen.

 

Alle Wähler, die lieber persönlich zur Wahl gehen, haben dazu am 13. Mai in insgesamt 222 Wahllokalen an 181 Standorten im Stadtgebiet Gelegenheit. Welches Wahllokal zuständig ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung.

 

In manchen Fällen haben sich die Wahllokale seit der letzten Wahl geändert. Da die Wahlen kurzfristig angesetzt wurden, waren einige Wahlräume zum Beispiel in Kirchengemeinden anderweitig reserviert. Manche Wahlberechtigte müssen daher längere Wege in Kauf nehmen.

 

Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch vermerkt, was für ältere und behinderte Bürger wichtig sein kann: Ob das Wahllokal barrierefrei –  also ebenerdig –  zu erreichen ist oder ob Stufen zu überwinden sind und so möglicherweise Hilfe oder der Wechsel in ein anderes Wahllokal notwendig ist.  

 

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