Auch wenn das Wort „Kündigung“ sicherlich nicht gut klingt, so verbirgt sich dahinter nur ein reiner Verwaltungsakt. Für die Wasserversorgung ändert sich nichts, das Wasser wird ohne Unterbrechung weiter fließen.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 4. März die Gründung des städtischen Eigenbetriebs zum 1 Mai 2013 beschlossen und damit auf die neue Wasserrichtlinie der Europäischen Union reagiert. Der neue Eigenbetrieb in städtischer Hand verhindert mögliche Privatisierungen der Wasserversorgung. Die Wassergebühren und Aufgaben des Eigenbetriebs regeln die Wasserversorgungs- und die Wassergebührensatzung, die ebenfalls vom Rat der Stadt verabschiedet wurden.