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WuppertalPressemeldung – 25.03.2013

Osterfeuer: Umschichten und Abstand wahren

Osterfeuer sind als Brauchtumsfeuer gestattet. Das städtische Ressort Umweltschutz weist darauf hin, dass bei einem Osterfeuer Regeln zu beachten sind.

Das Osterfeuer sollte als Brauchtumsfeuer der Öffentlichkeit zugänglich sein. Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz, Ast- und Strauchwerk verbrannt werden. Beschichtetes oder behandeltes Holz wie beispielsweise Paletten, Schalbretter oder Abfälle wie Plastikmüll oder Autoreifen haben auf einem Osterfeuer nichts zu suchen.

 

Um Kleintiere zu schützen, darf das Feuerholz erst kurz vor dem Anzünden aufgestapelt werden. Tagelang angehäufte Holzscheite werden oft von Igeln und anderen Kleintieren als Unterschlupf genutzt. Sie finden einen qualvollen Tod, wenn das Holz nicht umgeschichtet wird.

 

Aus Sicherheitsgründen sind bestimmte Mindestabstände einzuhalten. So muss das Osterfeuer 200 Meter von zusammenhängenden Ortsteilen, 100 Meter von Wohngebieten, 100 Meter vom Wald, 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen und 10 Meter von Feld- und Waldwegen entfernt sein. Bei starkem Wind sollte auf das Osterfeuer verzichtet werden.

 

Das Feuer darf nicht mit Ölen und Benzinen angezündet werden. Es sollten nur kleine Mengen Papier zum Anzünden verwendet werden. Während des Osterfeuers müssen genügend Löschmittel wie Sand, Wasser oder Feuerlöscher zur Verfügung stehen.

 

Osterfeuer dürfen nicht unbeaufsichtigt abgebrannt werden. Zwei Aufsichtspersonen müssen die ganze Zeit anwesend sein. Erst wenn Feuer und Glut erloschen sind, endet die Aufsichtspflicht. Die Überbleibsel des Osterfeuers gehören in den Restmüll, wenn sie voll-ständig abgekühlt sind.

 

Osterfeuer verursachen eine starke Feinstaubbelastung, die je nach Wetterlage auch länger anhalten kann. Wer also der Umwelt etwas Gutes tun will, sollte am besten auf ein Osterfeuer verzichten.

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