Inhalt anspringen

WuppertalPressemeldung – 28.03.2013

Zoo-Gaststätten: Gericht bestätigt Rechtsauffassung der Stad

In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Nutzung der Zoo-Gaststätten ist die Rechtsauffassung der Stadt ein weiteres Mal bestätigt worden. Das teilte jetzt die Verwaltung mit.

Obwohl der ehemalige Pächter der Zoogastronomie die Zoo-Säle letztendlich geräumt hatte, versuchte er in einem Berufungsverfahren weiterhin die Räumungsklage der Stadt anzufechten. Dem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf jetzt eine klare Absage erteilt und die Berufung des Klägers gegen die Räumungsklage zurückgewiesen. Das OLG bestätigte damit eindeutig die Rechtsauffassung der Stadt, nach der das Pachtverhältnis bereits zum Ende des Jahres 2011 beendet war. Diese Entscheidung hat – neben der zu Lasten des ehemaligen Pächters ergangenen Kostenentscheidung zu den Gerichts- und Anwaltskosten – auch positive Auswirkungen auf die vom städtischen Gebäudemanagement avisierten Schadensersatzforderungen wegen der aus Sicht der Stadt unrechtmäßigen Nutzung der Räume durch den Pächter.

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen