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WuppertalPressemeldung – 30.09.2013

Bäume, Hecken, Büsche dürfen wieder geschnitten werden

Am 30. September endet die sogenannte Schonfrist, in der es verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze abzuschneiden oder zurückzuschneiden.

Bis zum 28. Februar des nächsten Jahres können jetzt wieder Schnitt-, Rodungs- und Fällarbeiten durchgeführt werden.

Eine Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Nur in besonderen Einzelfällen werden Befreiungen auf Antrag geprüft.

 

Grundsätzlich sind Arbeiten an Naturdenkmalen, Bäumen in denkmalgeschützten Berei-chen, Bebauungsplänen sowie Gehölze in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.

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