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WuppertalPressemeldung – 05.12.2014

Hunde ohne Leine außerhalb der Auslaufgebiete? Knöllchen!

In fünf der über 500 Wälder in Wuppertal gibt es durch die ausgewiesenen Hundeauslauf- und Hundeanleingebiete besondere Regeln für Hundehalter. Wer ab Januar seinem Vierbeiner in einem dieser fünf Anleingebiete die Leine abnimmt, muss mit einem Knöllchen rechnen. Früher unklare Zuständigkeiten sind nun präziser geregelt.

Während in den meisten Wäldern Hunde im Einflussbereich des Halters grundsätzlich auf den Waldwegen ohne Leine laufen dürfen und nur abseits der Waldwege angeleint werden müssen, sind sie in Naturschutzgebieten (zum Beispiel Burgholz, Gelpetal) gemäß Naturschutzverordnung auch auf Waldwegen generell anzuleinen.

In den fünf seit etlichen Jahren ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten (siehe Auflistung und beigefügte Kartenausschnitte) dürfen die Hunde dagegen auf und neben den Wegen frei laufen. In den unmittelbar angrenzenden fünf Hundeanleingebieten, die Spiel- und Sportplätze, Rasenflächen oder Ruhebereiche sind, müssen Hunde auch auf den Waldwegen angeleint werden.

Wer ab 1. Januar 2015 seinem Vierbeiner in einem dieser fünf Hundeanleingebiete die Leine abnimmt und vom Ordnungsamt erwischt wird, muss mit einem „Knöllchen“ rechnen. Dabei spielt es dann keine Rolle mehr, ob es in einem Park oder einem Wald passiert ist. Das Ordnungsamt ist immer befugt, diesen Verstoß anzuzeigen.

Das legt eine neue Verordnung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW fest. Als Regionalforstamt ist die Landesbehörde für alle Wuppertaler Wälder zuständig und hat nun ihre Regelungen präzisiert, nachdem es in der Vergangenheit immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten gekommen war, wer wo zuständig sei. Zum neuen Jahr tritt das dann in Kraft.

Die Verordnung sagt Folgendes: In Hundeauslaufgebieten dürfen Hunde auch abseits der Waldwege ohne Leine laufen. In Hundeanleingebieten, also Spiel- und Sportplätze, Rasenflächen oder Ruhebereiche, sind Hunde auch auf den Waldwegen anzuleinen. Bei Verstößen kann die Forstbehörde Bußgelder verhängen.

Weil die Forstbeamten des Landes allein nicht kontrollieren können, ob die Anleinpflicht eingehalten wird, hat das Regionalforstamt dies auf das Ordnungsamt der Stadt übertragen. Dort werden die Personalien der Ertappten dann an die Landesbehörde weitergegeben.

In Parkanlagen wie dem Westteil der Hardt war und ist das städtische Ordnungsamt allein zuständig.

Am Zuschnitt der Auslauf- und Anleingebiete hat sich nichts geändert.

Die Bußgelder fürs Nichtanleinen beginnen bei 75 Euro, auf Spielplätzen kann es leicht das Doppelte werden.

Hundeauslaufgebiete in Wuppertal:

  • Gelber Sprung, Barmen;
  • Nordpark, Barmen;
  • Nützenbergpark, Elberfeld;
  • Ehrenhain, Vohwinkel;
  • Hardt, Barmen.

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