Die Klagevertreter hatten vorgetragen, dass die drei Stadtverordneten in den vier Ratssitzungen seit der Kommunalwahl gemeinsam aufgetreten seien, Änderungsanträge gestellt und einheitlich abgestimmt hätten. Es gebe außerdem ein gemeinsames Programm sowie regelmäßige Sitzungen der Ratsmitglieder.
Das Rechtsamt der Stadt hatte eine andere Rechtsauffassung vertreten und den im Juni beantragten Fraktionsstatus aufgrund der unterschiedlichen Wahlpro-gramme der beiden Parteien, ihrer Konkurrenz um die Wähler, gegenseitiger öffentlicher Kritik, fehlender konkreter gemeinsamer lokalpolitischer Aussagen und Handlungen und in Einzelpunkten nicht einheitlichem Verhalten bestritten.
Die Stadt will daher – nach einer genauen Auswertung der schriftlichen Urteilsbegründung - prüfen, ob eine Berufung in der nächsthöheren Instanz, beim Oberverwaltungsgericht in Münster, eingelegt wird.
Aus dem Status als Fraktion leiten sich sowohl weitergehende Antrags- und Rederechte im Rat als auch Fraktionszuweisungen ab, die um ein Drittel über den bisherigen Zuweisungen als Ratsgruppe liegen (statt bisher 60.000 Euro pro Jahr nun 90.000 Euro).