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WuppertalPressemeldung – 15.09.2014

Trink- und Schmutzwasser: Kosten stabil, Service besser

Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt vor, Trinkwasser- und Schmutzwassergebühr zusammen zu legen.

Die Wuppertaler haben sich umgestellt und wahrgenommen, dass der im Zuge der Rekommunalisierung der Wasserversorgung im Mai 2013 gegründete Eigenbetrieb Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) jetzt für die Wasserversorgung verantwortlich ist. Sie haben sich daran gewöhnt, dass die Wassergebührenbescheide die WSW-Rechnungen abgelöst haben.

Es ist dem WAW mit wenigen Ausnahmen gelungen, das Preisgefüge konstant zu halten, so dass sich für die allermeisten Wasserabnehmer nur die Art und Weise der Rechnungstellung geändert hat. Weggefallen sind Vergünstigungen für große Wasserverbundzähler, weil im Gebührenrecht alle Gebührenzahler nach dem einheitlich geltenden Maßstab der Wassergebührensatzung behandelt werden müssen.

Für die Wassergebühren 2015 zeichnet sich schon jetzt ab, dass die Gebührensätze nicht angehoben werden müssen und stabil bleiben.

Das erste Jahr nach der Übertragung der Wasserversorgung auf den Eigenbetrieb hat jedoch gezeigt, dass das Auseinanderfallen der unterschiedlichen Gebührenmaßstäbe beim Schmutzwasser und beim Trinkwasser für die Bürger nicht mehr nachvollziehbar ist. Aus der Perspektive der Gebührenzahler ist es daher wünschenswert, die Bemessung der Gebühren ausgehend von der auf dem Grundstück verbrauchten Menge Wasser in Kubikmeter zu vereinheitlichen.

Das soll jetzt im Rahmen eines gemeinsamen Projektes zwischen dem WAW, dem Steueramt und der WSW Energie & Wasser AG geschehen. Die Umsetzung ist aufgrund des datentechnischen Anpassungsbedarfs erst zum 1. Januar 2016 geplant. Die Gebührenzahler hätten dann künftig nur eine Anlaufstelle, um ihre Angelegenheiten zu den Grundabgaben zu regeln. Sie müssten nicht mehr auf zwei unterschiedliche Konten mit zwei unterschiedlichen Kassenzeichen einzahlen. Sie müssten Eigentumswechsel, Adressänderungen und ähnliches nur noch dem Steueramt und nicht zusätzlich dem Eigenbetrieb WAW melden. Die Bemessung der Schmutzwassergebühr wäre unmittelbar nachvollziehbar, da nicht Vorjahresverbräuche, sondern aktuell abgelesene Wasserverbräuche zur Grundlage gemacht würden.

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