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WuppertalPressemeldung – 23.02.2015

Hecken: Schonzeit beginnt am 1. März

Zum Schutz wilder Tiere und Pflanzen beginnt ab Sonntag, 1. März, die Schonzeit. Das bedeutet, dass nur noch bis zum 28. Februar Hecken, Gebüsche, lebende Zäune, bewachsene Hauswände und Bäume, die außerhalb des Waldes oder gärtnerisch genutzter Flächen stehen, geschnitten werden dürfen. Ab März sind nur noch Form- und Pflegeschnitte, die der Beseitigung des jährlichen Zuwachses und der Verkehrssicherheit dienen, erlaubt. Die Schonzeit dauert bis zum 30. September.

Hecken und Gebüsche schaffen Nist-, Rückzugs- und Durchzugsorte sowie Nahrungsräume für Tiere und sind deswegen schonend zu behandeln. Auch bei Pflanzen, die von Vögeln häufig angeflogen werden oder in denen sie brüten, sind Pflegeschnitte einzustellen. Bäume mit Greifvogelnestern sind das ganze Jahr grundsätzlich geschützt. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz.

In begründeten Einzelfällen kann auch während der Sperrfrist das Roden und Abschneiden erlaubt werden. Ein formloser Antrag per E-Mail an umweltschutzstadt.wuppertalde beim Ressort Umweltschutz genügt.

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