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WuppertalPressemeldung – 22.07.2015

Bewilligtes Betreuungsgeld wird wohl weitergezahlt

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli die Regelungen zum Betreuungsgeld für nichtig erklärt. Ab sofort können keine Geldleistungen von den Kommunen mehr bewilligt werden.
Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Auszahlungen direkt durch den Bund erfolgen, nicht durch die Stadt.

In Wuppertal würden nur die Anträge entgegengenommen und bearbeitet. Daher sei es auch nicht die Stadt, so Kühn, die die Zahlungen einstelle.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat angekündigt, nach einer Lösung zu suchen, um bereits bewilligtes Betreuungsgeld bis zum Ende zahlen zu können.

„Wuppertaler Bürger können also zunächst damit rechnen, einmal bewilligtes Betreuungsgeld auch weiterhin ausgezahlt zu bekommen“, vermutet Dezernent Kühn.

 

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