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WuppertalPressemeldung – 17.03.2015

Ruine an der Bandstraße 33 wird abgebrochen

Erst brannte der Dachstuhl, dann verfiel das Gebäude in den vergangenen Jahren zusehends. Nun wird das Haus an der Bandstraße 33 in Elberfeld wegen akuter Einsturzgefahr abgebrochen.

Abgesperrt aus Sicherheitsgründen

Nach einem Brand im Jahre 2008, bei dem der Dachstuhl zerstört wurde, verfiel das private Gebäude zusehends. Der Eigentümer war ins Ausland verzogen und nicht erreichbar. Die Stadt musste den Bürgersteig vor dem Haus absperren, weil Teile des Gebäudes herabzufallen drohten. Seit 2013 musste diese Absperrung wegen der immer schlechter werdenden Bausubstanz bis zur Straßenmitte ausgedehnt werden. Im Sommer 2014 stürzte der Dachstuhl ein, so dass die Straße vor dem Haus nun komplett und Teilflächen des gegenüber liegenden Spielplatzes abgesperrt werden mussten.

Arbeiten ab 23. März

Auch nach einer Zwangsversteigerung, die die Stadt eingeleitet hatte, änderte sich nichts. Die Abrissverfügung an den neuen Eigentümer blieb unbeantwortet, so dass letztlich zur Gefahrenabwehr der Abriss als Ersatzvornahme durch die Stadt umgesetzt wird. Das städtische Gebäudemanagement setzt die Abrissmaßnahme im Auftrag des Bauordnungsamtes um. Die vorbereitenden Arbeiten für den Abbruch beginnen am 23. März. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 67.500 Euro.

AG Schrottimmobilien sucht nach Lösungen

Die Stadt Wuppertal beschäftigt sich seit 2013 verstärkt mit dem Thema verwahrloster Immobilien, gemeinhin als „Schrottimmobilien“ bezeichnet. Eine Arbeitsgruppe aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung unter Federführung des Ressorts Stadtent-wicklung und Städtebau (AG Schrottimmobilien) sucht nach Lösungen für diese Immobilien.

Abbruch ein Sonderfall

„Der Abbruch des Gebäudes durch die Stadt ist ein Sonderfall, der nur bei akuter Einsturzgefährdung zum Tragen kommt und nur dann, wenn der Eigentümer nicht in Regress genommen werden kann“, erklärt Baudezernent Frank Meyer. „Bei allen Problemimmobilien wird versucht, in Eigentümergesprächen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Nötigenfalls wenden wir auch Zwangsmittel an, denn es ist im höchsten Maße ärgerlich, wenn die Stadt mit Geld, das sie eigentlich nicht hat, die Versäumnisse privater Eigentümer ausbügeln muss.“

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