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WuppertalPressemeldung – 24.03.2015

Kurzzeitkennzeichen ab April nur noch mit Termin

Die Regeln für die Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen werden ab dem 1. April strenger. So gibt es Kurzzeitkennzeichen künftig nur für Fahrzeuge mit gültiger Hauptuntersuchung – oder für die Fahrt in die Werkstatt. Beim Straßenverkehrsamt benötigen Kunden künftig einen Termin für ihre Kurzzeitkennzeichen.

Mit dem Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung will der Gesetzgeber für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen. Ist der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) oder Sicherheitsprüfung (SP) bereits verstrichen, sind nur Fahrten zur Zulassungsbehörde, Untersuchungsstelle oder in die Werkstatt erlaubt.

Wer ein Kurzzeitkennzeichen braucht, muss die Fahrzeugpapiere sowie den Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung vorgelegen.

Durch diese geänderten gesetzlichen Vorgaben ändern sich auch die Arbeitsabläufe im Straßenverkehrsamt, der Aufwand für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen wird deutlich größer. Deshalb können die Kurzzeitkennzeichen nicht mehr wie bisher am Schnellschalter des Straßenverkehrsamtes ausgeben werden. Autofahrer, die ein Kurzzeitkennzeichen benötigen, brauchen deshalb ab April auch dafür einen Termin. Die Terminvergabe geht ganz einfach online oder telefonisch über das Servicecenter unter 563 – 0.

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