Nach der Berichterstattung über Rotlichtverstöße an einer Ampel an der Südstraße haben sich zahlreiche Fahrer in der Erwartung an die Verwaltung gewandt, ihre teilweise längst rechtskräftigen Bußgeldbescheide könnten zurückgenommen werden.
Um den Bürgern sinnlosen Aufwand zu ersparen, weist das Ordnungsamt daraufhin, dass dies nicht der Fall ist. Bußgeldbescheide, die Rechtskraft erlangt haben, sind unabänderlich. Auch Fahrverbote aus solchen Bußgeldbescheiden müssen vollzogen werden. In allen anderen Fällen haben die Fahrer die Möglichkeit, den üblichen Rechtsweg zu beschreiten.
Die Tatsache, dass das Verkehrsressort an dieser Stelle die Anlage für eine bessere Übersicht optimiert habe, bedeute nicht, dass Bußgeldbescheide vorher nicht korrekt gewesen seien. Auch liege die Zahl der dort geahndeten Verstöße gemessen an der hohen Verkehrsdichte durchaus im normalen Rahmen.