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WuppertalPressemeldung – 01.08.2016

Bundesteilhabegesetz: Kommunen wollen Rechtssicherheit

In die politische Diskussion um das Bundesteilhabegesetz mit seiner weitreichenden Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat sich das bundesweit und parteiübergreifend agierende Aktionsbündnis "Für die Würde der Städte" eingeschaltet.

Das Bündnis vertritt inzwischen 70 finanzschwache Kommunen mit mehr als acht Millionen Bürgern. Seine Sprecher, Oberbürgermeisterin a.D. Dagmar Mühlenfeld (SPD) aus Mülheim an der Ruhr, Oberbürgermeister Dr. Bernhard Matheis (CDU) aus Pirmasens sowie die Kämmerer Uwe Bonan (Mülheim an der Ruhr) und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig (Wuppertal), halten die Reform für notwendig und richtig, fordern allerdings eine gesetzliche Klausel im Finanzierungsteil des Gesetzes, wonach Mehrbelastungen und Ausgabendynamiken vom Bund getragen werden. Das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gegebene Versprechen, die Kommunen mit fünf Milliarden Euro Bundesgeld zu entlasten, müsse "ohne Abstriche wirksam werden und dürfe nicht an anderer Stelle angeknabbert" werden. Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass Entlastungen der Kommunen sofort wieder mit neuen Aufgaben für die Kommunen befrachtet wurden, dürfen sich nicht wiederholen.“

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig

Mit dem Bundesteilhabegesetz ist eine weitreichende Reform der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen verbunden. Diese Reform ist notwendig und richtig. Das diese Reform für die Länder und die Kommunen nur zu Mehrausgaben von bundesweit 30 bis 154 Mio. Euro (2017-2019) soll, um dann wieder auf jährlich 50 Mio. Euro (2020) zu sinken, ist mehr als fraglich.


"Es ist aber auch nicht akzeptabel, wenn der Bund für Sonderaufgaben Mittel zur Verfügung stellt, die für die Kommunen vorgesehen sind, und Länder, die für die Verteilung dieser Mittel auf ihre Kommunen verantwortlich sind, sich in erheblichem Umfang selbst bedienen und nur einen Teil weiterleiten“, so die Bündnissprecher.

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