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WuppertalPressemeldung – 17.02.2016

Bäume, Hecken, Büsche nicht mehr schneiden

Das Ressort Umweltschutz weist darauf hin, dass am 1. März wieder die sogenannte „Sperrfrist“ für Gehölzschnitte beginnt. Nach Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Ziffer 2, BNatSchG) ist es verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes… oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsch und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen…“ insbesondere um brütende Vögel zu schützen.

Die Erfahrungen des Ressorts Umweltschutz in den letzten Jahren haben gezeigt, dass im Februar der Wunsch auf Verlängerung des Fäll- und Schnittzeitraums besteht. Eine allgemeine Aussetzung der Sperrzeiten ist vom Gesetz nicht vorgesehen. Aufgrund der schnee- und eisfreien Zeit vom 1. Oktober letzten Jahres bis zum 1. März dieses Jahres stand ein ausreichender Zeitraum für die erforderlichen Schnittarbeiten zur Verfügung. In besonderen Einzelfällen werden gebührenpflichtige Befreiungen auf Antrag geprüft.

Wer gegen die gesetzliche Regelung verstößt und angezeigt wird, wird mit einem Bußgeld bestraft, das je nach Schwere des angerichteten Schadens zwischen 50 und 5.000 Euro beträgt.

Ganzjährig sind Arbeiten an Naturdenkmalen, an Bäumen in denkmalgeschützten Bereichen in Bebauungsplänen sowie an Gehölze in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit behördlicher Genehmigung zulässig.

 

Im Internet sind die häufigsten Fragen und deren Antworten zusammengestellt (bitte hier klicken). (Öffnet in einem neuen Tab)

 

Gern beraten die Kollegen vom Ressort Umweltschutz auch telefonisch:

 

Volker Schroeder, Tel. 563-5533,

Georg Lukas, Tel. 563-4172.

 

 

 

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