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WuppertalPressemeldung – 22.11.2016

Finanzieller Druck durch Pläne von Bund und Land befürchtet

Die aktuellen Planungen von Bund und Land zum neuen Unterhaltsvorschussgesetz sowie zur Integrationspauschale sorgen in der Wuppertaler Verwaltung für Unmut. Oberbürgermeister Andreas Mucke und Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig befürchten schwere finanzielle Konsequenzen für den städtischen Haushalt.

Ab dem 1. Januar 2017 sollen alle minderjährigen Kinder einen Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss haben, wenn der familienferne Elternteil nicht zahlt – so sieht es ein Gesetzentwurf vor, über den der Bundesrat noch in diesem Jahr entscheiden soll. Bisher wurde der staatliche Zuschuss nur für Kinder bis zwölf Jahre gewährt, außerdem für maximal für sechs Jahre.

Kommunen fürchten um ihre Haushaltssanierungspläne

Prinzipiell sei die Idee, Alleinerziehende finanziell stärker zu unterstützen, zu begrüßen, stellte Mucke bei einer offiziellen Pressekonferenz im Rathaus fest. Die Umsetzung des geplanten Gesetzes sei für die Stadt finanziell jedoch kaum zu leisten. "Gut gedacht ist eben nicht immer gut gemacht", fasste der Oberbürgermeister das Problem zusammen.

Denn vorgesehen ist, dass auch weiterhin die Kommunen die finanzielle Hauptlast für den Vorschuss des Unterhalts tragen. Gegenwärtig gibt die Stadt dafür im Jahr rund 3 Millionen Euro aus. Wird das Gesetz tatsächlich durchgewinkt, würden die Kosten nach bisherigen Schätzungen auf 8 bis 9 Millionen Euro steigen. Außerdem müssten mindestens zehn neue Stellen im Rathaus geschaffen werden, um den bürokratischen Aufwand bewältigen zu können – was jährlich mit weiteren 500.000 Euro zu Buche schlagen würde.

Inhaltliche Schwächen des Gesetzentwurfes

„In vielen Kommunen würde durch das neue Gesetz der Haushaltssanierungsplan ins Wanken geraten“, sagt Stadtdirektor Slawig. Auch in Wuppertal könnte dies der Fall sein. Slawig allerdings wird die Mehrkosten – wie viele andere Kämmerer in NRW – vorerst nicht im Nachtragshaushalt veranschlagen. Ziel sei es, das Gesetz gemeinsam mit dem NRW-Städtetag in dieser Form zu verhindern – die Kosten dürften nicht an der Kommune hängen bleiben.

Zudem sei auch das Gesetz auch inhaltlich nicht in allen Punkten zielführend, erläutert Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn. So gingen derzeit zwei Drittel der Unterhaltsvorschusszahlungen an alleinerziehende Mütter, die Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II – also Hartz IV – beziehen. Da werde der womöglich neu hinzukommende Unterhalt sowieso als Einnahme vom Regelsatz für die Familie abgezogen. „Für viele Familien bedeutet die Gesetzesänderung also überhaupt keine finanzielle Entlastung, sondern allenfalls mehr bürokratischen Aufwand“, erklärt Kühn.

Mehrkosten für Integration der Geflüchteten

Doch nicht nur das Unterhaltsvorschussgesetz ist ein Ärgernis für die Kommune – in der Pressekonferenz übte Oberbürgermeister Mucke ebenso Kritik an der derzeitigen Handhabung der Integrationspauschale durch das Land NRW.

Zum Hintergrund: Kürzlich sagte der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Integration zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen zu. Unter anderem war die Rede von „einer vollständigen Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte für die Jahre 2016 bis 2018“. Mittlerweile hat der Bund das Geld als sogenannte Integrationspauschale an die Länder überwiesen, Nordrhein-Westfalen erhielt 434 Millionen Euro. Diese möchte das Land aber nun nicht an die Kommunen weiterleiten – mit der Begründung, man sei den Städten in NRW ja schon entgegengekommen.

Große Belastung trotz bestehender Förderung

Auch für Stadtdirektor Slawig eine nicht nachvollziehbare Entscheidung: „Zusammen mit dem NRW-Städtetag setzen wir uns dafür ein, dass nun doch wenigstens die Hälfte der 434 Millionen Euro an die Kommunen fließt.“ Schließlich hätten die Städte trotz bereits bestehender Förderung deutliche Mehrkosten für die Integration der Geflüchteten – und das auch noch über die kommenden Jahre hinweg.

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