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WuppertalPressemeldung – 13.10.2016

„Sperrfrist“ beendet: Ab in den Garten

Jetzt können Hobbygärtner und Profis wieder loslegen: Die so genannte „Sperrfrist“, in der von Ende Februar bis Ende September alle Schnitt-, Rodungs- und Fällarbeiten am Bäumen und Sträuchern verboten sind, ist vorbei.

Ziel dieser Vorschrift aus dem Bundesnaturschutzgesetz ist es, die Tiere, die in Bäumen und Sträuchern leben und dort ihre Jungen aufziehen, nicht zu stören.

Jetzt können Hecken wieder einen schicken Schnitt bekommen, zu hoch wachsende Bäume gestutzt und Gehölze ausgedünnt werden. Bis zum 28. Februar kommenden Jahres, dann endet die Frist wieder.

Die Erfahrungen des städtischen Umweltschutz-Ressorts in den vergangenen Jahren haben gezeigt, dass im Februar der Wunsch auf Verlängerung dieses Fäll- und Schnittzeitraums besteht. Das ist vom Gesetz aber nicht vorgesehen. In besonderen Einzelfällen werden Befreiungen auf Antrag geprüft.

Auch nach Ende der „Sperrfrist“: Ganzjährig sind Arbeiten an Naturdenkmalen, Bäumen in denkmalgeschützten Bereichen, Bebauungsplänen sowie Gehölze in besonders geschützten Teilen von Natur und Landschaft nur mit Genehmigung zulässig.

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