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WuppertalPressemeldung – 12.09.2016

Stadt hebt Vorratsbeschluss zur Grundsteuererhöhung auf

In der kommenden Ratssitzung am Montag, 19. September, legt die Verwaltung den Stadtverordneten eine Beschlussvorlage vor, mit der der Vorratsbeschluss vom 4. Juli zur Erhöhung der Grundsteuer B wieder aufgehoben wird.

„Wir haben im Juli versprochen, dass wir diesen Vorratsbeschluss wieder aufheben werden, sobald die Bundesentlastungen verbindlich festgeschrieben sind“, erklärte Oberbürgermeister Andreas Mucke dazu. „Das halten wir jetzt und geben damit auch ein deutliches Signal an die Wuppertaler Hauseigentümer und Mieter.“

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig äußerte sich sehr zufrieden über die Entwicklung: „Es war und ist mein Ziel, eine Erhöhung der Grundsteuer B trotz aller Sparzwänge zu vermeiden“, betonte Slawig. „Daher habe ich dem Rat diesen Vorratsbeschluss im Juli nur ungern vorgelegt und freue mich umso mehr, dem Rat vorschlagen zu können,ihn nun wieder aufzuheben.“

Den Landeserlass, nach dem die Kommunen die angekündigten Entlastungen zunächst nicht in voller Höhe und auch nur mit einer Kompensation einplanen durften, hatte Slawig im Juli als fragwürdig kritisiert. "Viele Positionen des Haushaltes für das Jahr 2018 kann ich heute nur schätzen. Dies tue ich verantwortungsbewusst und sorgfältig und muss mit diesen Daten planen."

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