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WuppertalPressemeldung – 14.08.2017

Investitionsprogramm auf finanzschwache Kommunen begrenzen

Der Name ist sperrig: Es nennt sich „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz“ und ist eine Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern. Damit sollen finanzschwache Kommunen gefördert werden. Nun liegt ein überarbeiteter Entwurf für ein zweites Kapitel vor, das die Förderung der Schulinfrastruktur beinhaltet.

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) ist an die kommunalen Spitzenverbände herangetreten, um über den landesinternen Verteilungsschlüssel zu diskutieren. Dabei werden zwei Varianten ins Spiel gebracht: Die erste würde für Wuppertal Fördermittel in Höhe von 35,9 Millionen Euro bedeuten, die zweite – analog zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ – rund 29,8 Millionen Euro.

„Nach meiner Einschätzung erfüllen beide Alternativen nicht den Anspruch des Bundes, gezielt die finanzschwachen Kommunen zu fördern“, kommentiert Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig den Vorschlag. „Ich hatte den ersten Entwurf der Vertragsvereinbarung zwischen Bund und Ländern begrüßt, nach der nur maximal 50 Prozent der Gemeinden hätte gefördert werden dürfen.“ Die Zahl der förderberechtigten Kommunen wird in dem jetzigen Entwurf mit einem höheren Anteil von bis zu 85 Prozent zugelassen. Dadurch würden die Mittel breiter gestreut, für Wuppertal wären dann weniger Mittel verfügbar. „Diese geplante Verteilung entzieht den wirklich notleidenden Kommunen erhebliche Beträge!“, bekräftigt Slawig seine Kritik.

Sein Vorschlag: Das Land NRW sollte aufgefordert werden, statt der ausgeweiteten Alternative die förderberechtigten Gemeinden auf einen deutlich kleineren Empfängerkreis zu begrenzen, so dass maximal 50 Prozent der Kommunen finanzielle Unterstützung aus dem Kommunalinvestionsprogramm bekommen können. „Eine Verteilung der Fördermittel angelehnt an die Kriterien des Stärkungspaktgesetzes wäre geeignet, den tatsächlich strukturell benachteiligten Kommunen zu helfen“, so der Stadtdirektor. Diese Kritik hatte er bereits mit seinen beiden Kämmererkollegen aus Remscheid und Solingen geäußert, als die Verteilung der Fördermittel aus dem ersten Kapitel der Vereinbarung festgelegt wurde.

Der Finanzausschuss des Städtetages wird sich in einer Sondersitzung im September mit den Verteilungsmodellen beschäftigen.

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