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WuppertalPressemeldung – 18.01.2017

Arbeitsgruppe diskutiert Vorhaben, Quoren und Qualität

Zur fünften Sitzung der Arbeitsgruppe (AG) Leitlinien Bürgerbeteiligung waren nicht nur die AG-Mitglieder in die Volkshochschule an der Auer Schulstraße gekommen, sondern auch Besucher, die sich selbst ein Bild vom Stand der Diskussion zu den Leitlinien machen wollten.

Die Mitglieder der AG befassten sich diesmal mit der Frage, ob Projekte und Vorhaben, für die eine Bürgerbeteiligung wünschenswert ist, in einer Liste aufgeführt und so für jeden zugänglich sein sollte. Einhellige Meinung: Ein solche – immer wieder aktualisierte Liste – soll es geben. Sie soll deutlich machen, für welche Projekte und Vorhaben eine Bürgerbeteiligung tatsächlich organisiert wird, welche möglicherweise für eine Beteiligung in Frage kommen und welche schon von Gesetzes wegen durch eine Bürgerbeteiligung begleitet werden.

Die Mitarbeiter der Stabsstelle Bürgerbeteiligung hatten vorgearbeitet: Für die AG hatten sie recherchiert, wie andere Städte die Frage „Wer kann eine Bürgerbeteiligung auf den Weg bringen?“ handhaben. Sehr unterschiedlich, so das Ergebnis. Manche Städte regeln die Anregung zu einer Bürgerbeteiligung über ein Quorum: Per Unterschrift muss ein bestimmter Prozentsatz der Bürger eine Beteiligung fordern oder es müssen 1.000 Unterschriften für eine solche Beteiligung gesammelt werden.

Die AG entschied sich anders: In Wuppertal, so das einhellige Votum, sollen alle an der Bürgerbeteiligung Beteiligten – also Vertreter der Politik, der Bürger und der Verwaltung – das Recht haben, eine Bürgerbeteiligung anzuregen und einzufordern.

Weiterer Diskussionspunkt: Welchen Qualitätskriterien soll Bürgerbeteiligung in Wuppertal genügen? Die AG-Mitglieder diskutierten dafür Begriffe wie Transparenz, Frühzeitigkeit oder Inklusion und beschrieben, wie solche Kategorien für eine qualitätsvolle Bürgerbeteiligung sorgen können.

Die aktuelle Diskussion der fünften AG-Sitzung soll jetzt in das Leitlinien-Papier eingearbeitet und auf der sechsten und letzten Sitzung im Februar von der AG endgültig verabschiedet werden. Im März werden die Leitlinien dann in einer Bürgerdiskussion vorgestellt und die Hinweise und Anregungen der Bürger in die Leitlinien eingearbeitet. Diese werden dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Leitlinien sollen einen verbindlichen Rahmen für die künftige Bürgerbeteiligung in Wuppertal bilden.

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