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WuppertalPressemeldung – 10.10.2017

Grundstücksverkauf Nevigeser Straße

Nach der Beschwerde eines Bieters will die Stadt durch die EU-Kommission Rechtssicherheit schaffen

Um Rechtssicherheit für den Verkauf des städtischen Grundstücks an der Nevigeser Straße an Lidl zu schaffen, will die Verwaltung die EU-Kommission einschalten. Damit folgt sie der ersten rechtlichen Einschätzung des von ihr beauftragten Fachanwaltes. Anlass ist die Beschwerde eines unterlegenen Bieters, der geltend macht, der Grundstückskaufvertrag verstoße gegen das Verbot der Gewährung staatlicher Beihilfen. Hauptstreitpunkt ist die Frage, ob der Bieter – wie von der Stadt gefordert – ein bedingungsloses Kaufangebot für das Grundstück an der Nevigeser Straße abgegeben hat oder ob er den Bau eines größeren Supermarktes als landesplanerisch zulässig zur Bedingung für sein Angebot erklärt hat.



Eine rechtswidrige staatliche Beihilfe liegt beim Verkauf eines kommunalen Grundstücks dann nicht vor, wenn der Käufer im Rahmen eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bieterverfahrens ermittelt wird. Ein solches Verfahren hat die Stadt Wuppertal nach eigener Auffassung hier durchgeführt.


Aufgrund der erhobenen Vorwürfe schlägt der beauftragte Fachanwalt vor,  ein sogenanntes Notifizierungsverfahren bei der Kommission in Gang zu setzen. Dabei wird der EU-Kommission eine vermeintliche Begünstigung aus staatlichen Mitteln gemeldet und deren Zulässigkeit dann nach dem europäischen Beihilferecht geprüft. Bis zu einer Klärung dieser Frage wird die Stadt den Grundstücksverkauf an Lidl nicht umsetzen, denn im Falle einer Beschwerde nach dem europäischen Beihilferecht  gilt laut strenger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Durchführungsverbot für alle weiteren Schritte im Verfahren. Ein Verstoß gegen dieses Durchführungsverbot könnte zur Nichtigkeit des Kaufvertrages führen – auch dann, wenn die Stadt am Ende in der Beschwerdesache Recht bekäme.


Bis zu einem Ergebnis rechnen die Juristen mit einer Verfahrensdauer von voraussichtlich acht oder neun Monaten. Eine Entscheidung im Notifizierungsverfahren wird für alle Beteiligten Klarheit bringen.


Sechs Monate braucht die Stadt ohnehin noch bis zur Rechtskraft des Bebauungsplans für die Sporthallen und einen Supermarkt an der Nevigeser Straße. Die laufenden Arbeiten am Stadion für den Umzug der WSV-Jugendabteilung sind von dem Verfahren nicht berührt.


Alles, was über März 2018 hinausgeht, wird das Projekt allerdings verzögern und die Kosten der Übergangslösung für den Schulsport der 6. Gesamtschule erhöhen.


„Jede Verzögerung dieses wichtigen Projektes ist unerfreulich, aber ich halte eine Klärung für unbedingt notwendig“, so Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig. „Dabei hat die Verwaltung inhaltlich mit der Ausschreibung nur den Ist-Zustand beschrieben, denn faktisch ist ein größerer Supermarkt an dieser Stelle aufgrund der landesplanerischen Vorgaben gar nicht möglich. Die Empfehlung der juristischen Gutachter zeigt aber: Die formalen Fallstricke im EU-Beihilferecht sind höchst komplex. Daher halte ich es für nicht ver-antwortbar, ein Prozessrisiko einzugehen. Sehr wichtig ist mir aber auch die Botschaft, dass am Gesamtprojekt Sporthallenbau und Nahversorger an der Nevigeser Straße selbstverständlich festgehalten wird.“


Die Ratsfraktionen, die Bezirksvertretung und die Schulgemeinde der Gesamtschule Uellendahl-Katernberg wurden im Vorfeld über das weitere Vorgehen informiert.

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