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WuppertalPressemeldung – 11.12.2018

Wuppertal schafft mindestens 400 neue Arbeitsplätze

Mit der Einführung des Teilhabechancengesetzes zum 1. Januar 2019 werden auch in Wuppertal die Grundlagen für den Aufbau eines sozialen Arbeitsmarktes geschaffen. Dazu stehen zunächst für 2019 sieben Millionen Euro zur Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen zur Verfügung.

Mit diesen Mitteln werden mindestens 400 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Rund 120 Arbeitsplätze davon werden ausschließlich in gemeinnützigen Bereichen realisiert.

 

Aufgrund der stabilen Konjunkturlage und einer aktiven Beschäftigungsförderung ist die Lage am Arbeitsmarkt so gut wie seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr. Im Oktober 2018 lag die Arbeitslosenquote in Deutschland bei 4,9 %. Allerdings profitieren nicht alle erwerbsfähigen Menschen von dieser Entwicklung. Insbesondere diejenigen, die schon länger arbeitslos sind und sich in schwierigen persönlichen Lebenslagen befinden, haben ohne Unterstützung auf absehbare Zeit keine realistische Chance auf eine Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt. Noch immer sind bundesweit rund 775.000 Menschen (Oktober 2018) von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. In Wuppertal sind es 13.490 Menschen, die länger als vier Jahre Arbeitslosengeld 2 beziehen.

Sinnvolle Beschäftigungsverhältnisse

„Mit dem Teilhabechancengesetz wurde eine  langjährige Forderung der kommunalen Sozialpolitik erfüllt, diesem Personenkreis den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ebnen“, freut sich Dr. Stefan Kühn, Sozialdezernent der Stadt Wuppertal. Das Teilhabechancengesetz ermöglicht erstmals einen dauerhaft öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten wie Coaching oder Qualifizierung. Im Bundeshaushalt werden dafür bis 2022 über vier Milliarden Euro eingestellt. Wuppertal erhält davon rund 31 Millionen, in 2019 zunächst sieben Millionen.

 

„Wichtig ist mir, dass mit diesen zusätzlichen Bundesmitteln sinnvolle Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden“, so Oberbürgermeister Andreas Mucke. Dazu gehören neben Arbeitsplätzen in der Privatwirtschaft auch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bei gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern. „Wir als Kommune werden darauf achten, dass damit Aufgaben gefördert werden, die im Interesse der Stadt und ihrer Menschen sind“, so Mucke weiter und nennt dabei die Pflege von Parks, die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden oder die Stadtteilservices als Beispiel. Aber auch Aufgaben im Bereich Umweltschutz, Gesundheit oder Soziales sind denkbar.

 

Teilhabe am Arbeitsmarkt

Konkret stehen durch das Teilhabechancengesetz zwei Regelinstrumente der Arbeitsförderung zur Verfügung. Das Instrument der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ wendet sich an Menschen, die länger als sechs Jahre im Leistungsbezug sind, während sich die „Eingliederungshilfen für Langzeitarbeitslose“  an Personen richten, die länger als zwei Jahre arbeitslos sind. „Beide Instrumente sind aber so flexibel ausgestaltet, dass damit auch sehr individuelle Bedürfnisse der Arbeitslosen berücksichtigt werden können“, zeigt sich Thomas Lenz, Vorstandsvorsitzender des Jobcenters Wuppertal, zufrieden.

Positive Resonanz

Zur Unterstützung der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt starten Stadt und das Jobcenter eine breit angelegte Öffentlichkeitskampagne unter dem Motto: „Fair eingestellt“.  Unter Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters findet am 23. Januar in der Historischen Stadthalle die große Auftaktveranstaltung der Kampagne statt. „Ich habe im Vorfeld mit mehreren Unternehmer*innen gesprochen und eine große Bereitschaft verspürt, Langzeitarbeitslose zu beschäftigen. Diese Bereitschaft gilt es jetzt auf eine breite Basis zu stellen.“

 

Eine positive Resonanz der lokalen Wirtschaft rechnet sich. Denn erstmals wird mit dem Teilhabechancengesetz Beschäftigungsförderung mit einem Passiv-Aktiv-Transfer verknüpft. Für jeden besetzten Arbeitsplatz im Rahmen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“  erhält das Jobcenter Wuppertal (je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft) eine monatliche Pauschale zwischen 500 und 700 Euro. „Dies können im Idealfall bis zu zwei Mio. Euro zusätzliche jährliche Mittel sein,  die  vorrangig zur Schaffung weiterer Stellen im sozialen Arbeitsmarkt verwendet werden“, so Lenz abschließend.

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