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WuppertalPressemeldung – 08.03.2018

Weihnachtsmärkte werden auch künftig extern vergeben

Die drei großen Weihnachtsmärkte in Wuppertals Innenstädten sollen auch in den kommenden Jahren von externen Veranstaltern organisiert werden. Über einen entsprechenden Beschlussvorschlag entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung am Montag, 12. März.

Die drei großen Wuppertaler Weihnachtsmärkte in den Innenstädten sollen weiterhin an externe Veranstalter vergeben werden. Ein juristisches Fachgutachten und Recherchen zum Finanz- und Organisationsaufwand in anderen Städten haben die Verwaltung veranlasst, dem Rat der Stadt vorzuschlagen, keine eigenen Weihnachtsmärkte durchzuführen. Hierzu hatte der Rat der Stadt die Verwaltung im letzten Mai beauftragt. Stattdessen schlägt die Verwaltung vor, für die Weihnachtsmärkte ab 2018 einzelne Konzessionen zu vergeben.

Dies soll in zwei Schritten erfolgen:

Beschließt der Stadtrat am Montag entsprechend, werden für das laufende Jahr 2018 als Interimslösung die Konzessionen für den Barmer Weihnachtsmarkt, den Elberfelder Lichtermarkt und den Mittelaltermarkt auf dem Laurentiusplatz in der kommenden Woche öffentlich ausgelobt. Für die Jahre 2019 bis 2023 werden im Sommer dann drei getrennte Fünf-Jahres-Konzessionen vergeben, die den Veranstaltern eine verbindliche, längerfristige Planung und damit Investitionen in eine Qualitätsentwicklung der Märkte erlauben. Da die Weihnachtsmärkte wesentlicher Bestandteil einer attraktiven Innenstadt zur Adventszeit sind, viele Menschen anziehen und den Einzelhandel stärken, sollen in der Vergabe Vorgaben zur Qualitätsentwicklung gemacht werden. Konkrete Konzepte hierzu werden gemeinsam mit dem Einzelhandel entwickelt.

Die Ratsvorlage wurde am Dienstag, 6. März, bereits mit Mehrheit vom Finanzausschuss und gestern, am Mittwoch, 7. März, im Hauptausschuss beschlossen. Der Ratsbeschluss aus Mai vergangenen Jahres, der das städtische Ordnungsamt mit der Organisation beauftragt hatte, soll mit dem neuen Ratsbeschluss am Montag aufgehoben werden.

Grundlage des Vorschlages ist zum einen ein externes Rechtsgutachten, zum anderen hat die Verwaltung umfassende Recherchen zur Organisation der Märkte in anderen Städten vorgenommen. Der externe Fachanwalt für Vergaberecht stellt in seinem Gutachten fest, dass eine getrennte Vergabe der Märkte unterhalb der Schwellenwerte für eine EU-Ausschreibung rechtskonform ist. Mit diesem Votum des Fachanwaltes für eine getrennte Konzessions-vergabe ohne EU-weite Ausschreibung konnte die Option mit externen Veranstaltern weiterverfolgt werden.

Die Recherchen der Verwaltung in anderen Städten, die ihre Weihnachtsmärkte in Eigenregie organisieren, sowie Sondierungsgespräche mit der GMA (Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung) hatten parallel zudem ergeben, dass für die Fülle der Organisationsaufgaben bei der Stadt fünf zusätzliche Vollzeitkräfte und ein Budget von rund 300.000 Euro notwendig wären. Auch wenn aus den Standgebühren auf den Weihnachtsmärkten im Gegenzug erhebliche Einnahmen zu erwarten wären, bliebe ein finan-zielles Risiko, das die Stadt aufgrund ihrer Haushaltssituation gar nicht eingehen dürfte.

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