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WuppertalPressemeldung – 03.04.2019

Bezirksregierung genehmigt Haushaltssanierungsplan 2019

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat die Fortschreibung des Wuppertaler Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2019 genehmigt. Oberbürgermeister Andreas Mucke und Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig freuen sich über die Genehmigung als Anerkennung der sorgfältigen Haushaltsführung der Stadt.

Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher hat die Fortschreibung des Wuppertaler Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2019 genehmigt. Der Rat der Stadt hatte die Fortschreibung im November vorigen Jahres verabschiedet. Zudem wurde die Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2019 vom Rat der Stadt beschlossen.

Oberbürgermeister Andreas Mucke und Stadtkämmerer Dr. Johannes Slawig freuen sich über diese Genehmigung. „Denn damit erkennt die Kommunalaufsicht an, dass sich die Haushaltsentwicklung unserer Stadt planmäßig entwickelt und die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes eingehalten werden: Der Haushalt 2019 ist wieder ausgeglichen. Außerdem weist der Haushalt seit dem 1. Januar 2018 erstmalig wieder Eigenkapital aus, das in diesem Jahr weiter anwachsen wird.“

Zusätzliche Risiken vermeiden

Die Bezirksregung verweist auch deutlich auf Probleme und Risiken: Konjunkturelle Einbrüche können das Erreichen der Planwerte gefährden. Daher sind die Konsolidierungsmaßnahmen strikt fortzuführen und zusätzliche Risiken unbedingt zu vermeiden. Von der Bezirksregierung werden zudem weitere Konsolidierungsmaßnahmen angeregt, um im Risikofall schnellstmöglich Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können. Ferner wird eine klare Prioritätensetzung bei Großprojekten verlangt.

Der vom Stadtrat beschlossene Sonderzuschuss für die Wuppertal Marketing Gesellschaft wird von der Kommunalaufsicht „ausnahmsweise unbeanstandet“ bleiben. Allerdings nur dann, wenn unverzüglich eine nachhaltige, tragfähige Lösung entwickelt wird, „die allerdings nicht allein zu Lasten der Stadt Wuppertal gehen darf, sondern auch Beiträge der Mitgesellschafter enthalten muss“.

Auf gutem Weg zum nachhaltig ausgeglichenen Haushalt

Besonders intensiv befasst sich die Genehmigungsverfügung mit der Entwicklung der Personalkosten. Diese haben 2018 bereits um 7,2 Millionen Euro den Planansatz überschritten, 2019 wird eine weitere Erhöhung um 5 Millionen Euro geplant. Die Kommunalaufsicht erwartet bei der Ausweisung und Besetzung von unbefristeten Stellen außerhalb pflichtiger oder refinanzierter Bereiche einen „äußerst restriktiven Umgang“.

Insgesamt sieht die Regierungspräsidentin die Stadt Wuppertal „weiterhin auf einem guten Weg“, zu einer „planerisch und rechnerisch nachhaltig ausgeglichenen rechtmäßigen Haushaltswirtschaft zurückzukehren“.

Oberbürgermeister Andreas Mucke betont: „Die konsequente und umsichtige Bewirtschaftung des Haushaltes ist ein wichtiger Teil der weiteren Konsolidierung. Genauso wichtig ist, dass wir unser Handeln an den zentralen Zielen der Stadtentwicklung ausrichten. Wir brauchen neue Arbeitsplätze durch die Erweiterung bestehender und die Ansiedlung neuer Unternehmen. Mein Ziel ist es, die Arbeitslosenquote bis 2025 auf den Landesdurchschnitt zu senken. Außerdem müssen wir unsere Stadt nach außen noch besser vermarkten, damit die Menschen auch außerhalb der Region wissen, wie attraktiv Wuppertal ist. Hohe Priorität hat zudem der Einsatz für einen Altschuldenfonds, damit strukturschwache Städte eine Perspektive für den Schuldenabbau haben.“

Stadtkämmerer Johannes Slawig erklärte zur Haushaltsgenehmigung: „Die Vorgaben der Kommunalaufsicht werde ich bei der Bewirtschaftung des Haushaltes konsequent einhalten und umsetzen. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass der Haushaltsausgleich 2019 größtenteils gelingt, weil das Land einen Zuschuss nach dem Stärkungspaktgesetz in Höhe von 29,4 Millionen Euro leisten wird. Ab dem Jahr 2021 muss der Haushalt ausgeglichen sein, ohne jede finanzielle Unterstützung durch das Land. Daher ist weiterhin konsequente Haushaltsdisziplin erforderlich, um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen

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