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WuppertalPressemeldung – 20.08.2019

Landesarbeitsgerichtsverfahren Tanztheater Wuppertal – Adolphe Binder

In der Verhandlung des Landesarbeitsgerichts am 20. August hat das Gericht festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Adolphe Binder unwirksam ist. Über einen Weiterbeschäftigungsanspruch wird im kommenden Jahr verhandelt.

In der heutigen Verhandlung, Dienstag, 20. August, des Landesarbeitsgerichts hat das Gericht festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Adolphe Binder unwirksam ist und die Anfechtung der Tanztheater Wuppertal Pina Bausch GmbH gegen das Vertragsverhältnis erfolglos bleibt. Über einen Weiterbeschäftigungsanspruch von Adolphe Binder wird in einem weiteren Termin zum Anfang des kommenden Jahres verhandelt werden.

Das Gericht stellte fest, in diesem Verfahren könne es keine Gewinner geben. Es riet den Parteien nachdrücklich zu der Bereitschaft, ergebnisoffen gemeinsam eine tragfähige Lösung zu der Frage der Weiterbeschäftigung zu finden.

Bereitschaft zu Gesprächen signalisiert

Wenn das Urteil in Rechtskraft erwächst, ist damit das Rechtsverhältnis geklärt, nicht aber das Beschäftigungsverhältnis. Die Stadt Wuppertal als Gesellschafterin des Tanztheaters wird nach Ausfertigung des Urteils und Vorliegen der Urteilsgründe gemeinsam mit der künstlerischen und kaufmännischen Leitung des Tanztheaters prüfen, welche Handlungsoptionen möglich sind, um weiteren Schaden vom Tanztheater abzuwenden. Die Stadt wird wie auch bislang auf Frau Binder und ihren Rechtsbeistand zugehen. Die Geschäftsführung des Tanztheaters hat unmittelbar nach der Urteilsverkündung Frau Binder und ihrem Rechtsbeistand ihre Bereitschaft zu Gesprächen in dieser Frage signalisiert.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PHOTO: LAURENT PHILIPPE

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