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WuppertalPressemeldung – 21.10.2019

Stadt erinnert an Fristen für Rechnungen

Für die Buchhaltung der Stadt Wuppertal ist das Jahr schon beinahe zu Ende, somit muss der Jahresabschluss vorbereitet werden. Hierzu ist es wichtig, dass alle Firmen, die in diesem Jahr Leistungen für die Stadt Wuppertal, die Jobcenter Wuppertal AöR oder den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Wuppertal erbracht haben, ihre Rechnungen bis spätestens zum 6. Dezember 2019 einreichen.

Sollte die Erbringung der Leistung erst im Dezember dieses Jahres anstehen, so wird um Einreichung der Rechnung bis spätestens zum 10. Januar 2020 gebeten.

Alle nach diesem Stichtag eingehenden Rechnungen für das Jahr 2019 werden buchhalterisch erst dem Jahr 2020 zugeordnet.

Die Rechnungen sind bitte an:

Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung 
403.31 Kreditorenbuchhaltung 
Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

zu richten

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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