Ein Kind der betroffenen Eltern weist ebenfalls Symptome auf, die auf eine mögliche Corona-Erkrankung hindeuten. Das Gesundheitsamt veranlasst die notwendigen Tests und Recherchen, um mögliche Kontaktpersonen zu ermitteln. Die Schließung gilt so lange, bis die Testergebnisse der Kinder, deren Eltern positiv getestet wurden, vorliegen. Dann wird das Gesundheitsamt über das weitere Vorgehen entscheiden.