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WuppertalPressemeldung – 15.12.2020

Besondere Corona-Regelungen

Das Land hat die ab morgen geltende Coronaschuzverordnung für NRW veröffentlicht. Die Stadt Wuppertal möchte auf folgende Einschränkungen gesondert hinweisen:

Trauungen:

Ab Mittwoch wird die Zahl der Traugäste auf maximal sechs beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal sechs weitere Gäste erlaubt. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 10. Januar 2021.

Sport:

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung und in Absprache mit dem Krisenstabsleiter der Stadt Wuppertal müssen auch die Sportfreianlagen ab morgen, 16. Dezember, für Einzelsportler schließen. Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Es gibt keine Ausnahmeregelung mehr für Individualsport (z.B. Joggen auf der Laufbahn) oder Reha-Sport. Sämtliche Sportstätten der Stadt Wuppertal werden daher zunächst bis zum 10. Januar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

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