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WuppertalPressemeldung – 10.12.2020

Krisenstab und Hauptausschuss verabschieden schärfere Corona-Maßnahmen für Wuppertal

Der Inzidenzwert der wöchentlichen Corona-Infektionen je 100.000 Einwohner bleibt über 200. Daher hat der Krisenstab der Stadt mit Experten des Landes einen Katalog weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abgestimmt, der am Donnerstag, 10. Dezember, im Hauptausschuss der Stadt verabschiedet wurde.

Update 13. Dezember, 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Die untenstehende Pressemeldung stammt vom 10. Dezember. Hier sind die neuen Regelungen aus dem Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember noch nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt: Die aktuelle Corona-Schutzverordnung NRWs hat weiterhin Bestand und ist bis zum 10. Januar 2021 verlängert worden und auch die Regelungen der Wuppertaler Allgemeinverfügung, die am 12. Dezember in Kraft getreten ist, bleiben bestehen, sofern der Bund-Länder-Beschluss keine abweichenden Festlegungen zur NRW-Verordnung und Stadt-Verfügung trifft. 


Folgende Maßnahmen treten voraussichtlich ab Samstag, 12. Dezember, spätestens aber in der kommenden Woche in Kraft:

In der Öffentlichkeit dürfen dann bis auf Weiteres maximal zwei Personen oder ein Haushalt plus eine weitere Person gemeinsam unterwegs sein. Private Treffen sind mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen erlaubt. Ausgenommen davon sind natürlich Hausstände mit mehr als fünf Mitgliedern.  Wie viele Besucher sie bekommen dürfen, wird noch entschieden. An den Weihnachtsfeiertagen dürfen maximal zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zusammen feiern, nicht mitgezählt werden jeweils Kinder unter 14 Jahren. 

Die Maskenpflicht gilt nun zusätzlich zu den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld in einem Radius von 50 Metern um alle Geschäfte, im Radius von 150 Metern um Schulen und auf den Wegen zu den Schulbushaltestellen an Schultagen in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Außerdem müssen nun auch im Unterricht an Grundschulen und im Offenen Ganztag von den Schülern Masken getragen werden. Generell empfiehlt der Krisenstab dringend, im öffentlichen Bereich eine Maske zu tragen.

Sport und Veranstaltungen werden weiter eingeschränkt

Ausgesetzt sind musikalische Bildungsangebote, Gruppenangebote in der Kinder- und Jugendarbeit, der Schulsport, soweit er nicht prüfrelevant ist und auch Individualsport in Outdooranlagen (Tennis, Golf, Ausnahme ist das tierschutzrelevante Bewegen von Pferden). Sämtliche Indoorsportanlagen (Sporthallen, Schwimmbäder etc.) werden geschlossen. Die Nutzung von Spielplätzen wird auf die Zeit bis 16:30 Uhr begrenzt. Es gilt ein Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum. 

Trauungen bleiben auf maximal 25 Personen beschränkt, Beerdigungen auf einen Kreis von fünfzig Personen. Die Genehmigungspraxis für zulässige Veranstaltungen, etwa Jahreshauptversammlungen von Vereinen, soll restriktiver gehandhabt und die Kontrolldichte insgesamt verstärkt werden. Um dies zu ermöglichen, hat das Land zugesagt, in den besonders stark betroffenen Kommunen und Kreisen die Polizeikräfte zu verstärken.

Breite Zustimmung in der Politik

Für den Bereich der Schulen will die Stadt den beiden zuständigen Landesministerien einen Vorschlag vorlegen, der für alle Schulformen einheitlich ab Jahrgangsstufe 7 vorsieht, dass in den Unterrichtsräumen der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten wird. Dies würde in vielen Fällen dazu führen, dass die Schulleitungen auf alternative Unterrichtsmodelle, wie Wechselunterricht oder digitalen Unterricht zuhause umstellen könnten.
Sollte das Land kurzfristig seine Verordnung für die Pflegeeinrichtungen in Bezug auf Besuche nicht verändern, will der Krisenstab die Besuche durch eine eigene Verordnung regulieren. Es soll mit drei Besuchen pro Woche von bis zu zwei Stunden Dauer zum einen weiterhin das Bedürfnis von Bewohnern und Angehörigen nach Besuchen erfüllt werden, aber die aktuell sehr hohe Zahl der Besuche mit ihrem zwangsläufigen Infektionsrisiko soll maßvoll beschränkt werden. Wenn die Bewohner mobil sind, sollen die Besuche in den öffentlichen Bereichen der Einrichtungen stattfinden. Über Ausnahmen in Härtefällen können die Heimleitungen entscheiden. Auch dieser Vorschlag fand breite Zustimmung der Politik.

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Bildnachweise

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