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WuppertalPressemeldung – 18.03.2020

Vorerst keine Bettensteuer

„Wenn private Übernachtungen nicht stattfinden, ist eine Besteuerung auch nicht möglich“, bringt es Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig auf den Punkt. Deshalb wird die Erhebung der Bettensteuer vorerst ausgesetzt.

Die Infrastrukturförderabgabe (sog. Bettensteuer) wird auf die privaten Übernachtungen in Wuppertal ab 1. April 2020 erhoben. Private Übernachtungen sind aber zur Eindämmung der Corona-Epidemie untersagt, so dass die Besteuerung ins Leere laufen würde. Die Erhebung der Bettensteuer wird deshalb bis auf weiteres ausgesetzt, damit die Hotels nicht mit unnötigem Verwaltungsaufwand zusätzlich belastet werden.

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