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WuppertalPressemeldung – 18.05.2020

Döppersberg: Städtisches Gutachten empfiehlt Fassadensicherung

Ein 103 Seiten starkes Gutachten zur Natursteinfassade am Döppersberg kommt zu dem Schluss, dass der Stein falsch eingebaut wurde und deshalb nicht frostsicher ist.

Damit steht für die Projektleitung Döppersberg fest, die Fassade entspricht nicht den Anforderungen der damaligen Ausschreibung. Das Gutachten kommt weiter zu dem Schluss, dass die Fassade deshalb schnellstmöglich zu sichern sei.

Schon als erste Zweifel am fachgerechten Einbau der Natursteinfassade aufkamen, hatte die Projektleitung Döppersberg vom bauausführenden Unternehmen eine Bestätigung für den fachgerechten Aufbau der Fassade gefordert. Damals hatte die ARGE eine eigene Expertise und ein Prüfzeugnis des TÜV vorgelegt, die die Eignung des ausgesuchten Steines und dessen sachgerechten Einbau in die Fassade bejahten.

Als Fachleute trotzdem die Aussagen anzweifelten, beauftragte die Projektleitung Döppersberg einen eigenen vom Natursteinverband empfohlenen Gutachter, um „auf Nummer sicher“ zu gehen.

Aus dem Gutachten

Dessen Gutachten liegt nun vor. „Langfristig gesehen wird diese Fassade immer schadensträchtig bleiben, sie bedarf einer ganz besonderen, permanenten Überwachung.“

Der Gutachter kommt aber auch zu dem Ergebnis, „(…) dass es sich um eine rein vorsorgliche Sicherungsmaßnahme handelt (…). Diese Maßnahme bedeutet nicht, dass die Fassade das letzte halbe Jahr unsicher war (…).“  (Auszug aus dem Gutachten)

Für die Stadt bedeuten diese Aussagen, dass die Bauausführung im Bereich der Natursteinfassade mangelhaft ist. Deshalb wurde die beauftrage Baufirma jetzt aufgefordert, Konzepte für eine kurzfristige Sicherung der Fassade und schließlich auch für eine Sanierung vorzulegen.

Mangel noch innerhalb der Gewährleistungsfrist

Bau- und Planungsdezernent Frank Meyer: „Ich bin schon ziemlich sauer über diese Entwicklung! Wenn im Nachhinein solche Mängel bescheinigt und bestätigt werden, ist das mit viel Ärger für die Wuppertalerinnen und Wuppertaler, aber auch für die Projektleitung und die Stadt Wuppertal verbunden. Hier muss für alle Beteiligten eine schnelle, aber vor allem gute Lösung gefunden werden.“

Die Stadt hat den Mangel umgehend und damit innerhalb der Gewährleistungsfrist angemeldet, das bedeutet, die bauausführende Firma muss auch die Kosten für die geforderte Sicherung und Sanierung tragen. 

Am Montag, 18. Mai 2020, ist die Politik über das Gutachten informiert worden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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