Jetzt kann die Entschädigung von Arbeitgebern online über die Internetseite: https://ifsg-online.de/index.html beantragt werden. Das Antragsverfahren für Selbstständige wird in Kürze ebenfalls freigeschaltet.
Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber sowie Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an den für NRW zuständigen Landschaftsverband Rheinland übermittelt.
Sozialdezernent Stefan Kühn: „Schnelle Hilfe und Unterstützung sind in dieser Zeit besonders wichtig, deshalb freue ich mich über das neue Online-Angebot. Ich hoffe, dass der Service im Bedarfsfall auch genutzt wird und die Bearbeitung schnellst möglich erledigt wird.“
Wichtiger Hinweis:
Bürgerinnen und Bürger sollten immer die Internetadresse des Onlineantrags überprüfen und sich vor betrügerischen Websites in Acht nehmen. Weitere Tipps dazu auf der Informationsseite des Bundesamtes für Informationssicherheit: https://www.bsi-fuer-buerger.de/BSIFB/DE/Risiken/SpamPhishingCo/spamPhishingCo_node.html
Für telefonische Auskünfte zu Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Kinderbetreuung hat der Landschaftsverband Rheinland ein kostenfreies Servicetelefon eingerichtet: Telefon 0800 9336397
(Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr)
Mail vwklvrde