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WuppertalPressemeldung – 04.12.2020

Von 7 bis 20 Uhr: Maskenpflicht in den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld sowie auf Wall und Neumarkt

In den Fußgängerzonen in Barmen und Elberfeld sowie auf Wall und Neumarkt gilt Maskenpflicht. Darauf weisen Schilder an den Eingängen der Fußgängerzonen hin. Die Allgemeinverfügung der Stadt, die ab dem 5. Dezember gilt, schreibt in diesen Bereichen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Zeit von 7 bis 20 Uhr vor.

Egal, ob beim Shoppen, Schlendern oder auf dem Weg zur Arbeit: Diese Schutz-Maßnahme soll der Verbreitung des Virus entgegenwirken – und ist besonders dort, wo der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann, sinnvoll. Wenn sich morgens also die Innenstädte von Barmen und Elberfeld sowie Wall und Neumarkt füllen, ist der Mund-Nasen-Schutz Pflicht.

Essen, Trinken sowie Rauchen ist in Wuppertal in den genannten Bereichen nicht erlaubt.

Seit Mittwoch, 4. November, hängen Masken-Hinweise an den Eingängen der Fußgängerzonen sowie am Wall. Insgesamt wurden rund 120 Schilder angebracht. Diese sollen nicht nur Wuppertaler Bürgerinnen und Bürger an die Maskenpflicht erinnern – sondern ebenso auch auswärtigen Besucherinnen und Besuchern weiterhelfen, die die lokalen Regeln unter Umständen nicht kennen.

Wer sich und andere bestmöglich schützen möchte, der trägt im öffentlichen Raum grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung – so empfiehlt es auch die Stadt in ihrer aktuellen Allgemeinverfügung.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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