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WuppertalPressemeldung – 20.10.2020

Allgemeinverfügung für Wuppertal: Diese Regeln gelten bis zum 2. November

Steigende Infektionszahlen und ein Inzidenzwert über 50 in Wuppertal haben den Krisenstab veranlasst, weitere Maßnahme zu erlassen und Kontakt-Regeln zu verschärfen. Die Neuerungen sind alle in der aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal nachzulesen.

Hier die wichtigsten Neuerungen:

  • In den Fußgängerzonen der Innenstädte Barmen und Elberfeld sowie auf der Straße „Wall“ besteht die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Es wird empfohlen, im öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Gesellige Veranstaltungen und Feste mit herausragendem Anlass in privaten Räumen sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Eine Teilnehmerliste muss geführt werden. Eine Anmeldung ist NICHT erforderlich.
    Herausragende Anlässe sind beispielsweise ein wichtiges Jubiläum, ein besonderer (18. ) oder runder (30, 35, 70, …) Geburtstag oder eine Hochzeit. Feiern mit mehr als zehn Menschen sind unzulässig.
  • Das gilt auch für Feiern in öffentlichen Räumen (Gaststätte, Partyraum, etc.). 
  • Standesamtliche Trauungen sind bis max. 25 Menschen zulässig. Vor dem Ort der Trauung dürfen sich maximal zehn Personen versammeln. Bei Beerdigungen sind maximal 50 Personen erlaubt. In beiden Fällen ist eine Anmeldung nicht notwendig.  
  • Vermieter von öffentlichen Räumen, müssen einen solchen Anlass drei Tage im Voraus bei der Stadt anmelden. 
  • In der Öffentlichkeit, in Restaurants, in Geschäften, dürfen sich maximal fünf Menschen oder zwei unterschiedliche Hausgemeinschaften treffen und zusammensetzen.
  • Sport- und Kulturveranstaltungen können nur maximal 100 Zuschauer oder ein Fünftel (20 Prozent) der Kapazität des Veranstaltungsortes zulassen. 
  • Grundsätzlich gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Sälen und Hallen die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz auch am Platz zu tragen. Das gilt auch für Zuschauer von Sportveranstaltungen, kleinen Aufführungen oder ähnlichem.   
  • Martinsumzüge sind nicht gestattet.

Erläuterungen und Hinweise

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