Auf eine entsprechende Entscheidung des Krisenstabes mach das Sportamt aufmerksam. Das heißt, vorhandene Sporthallen können weiter entsprechend des Belegungsplans weiter von Vereinen genutzt werden.
Wenn Schulen wegen eines Coronafalls geschlossen werden müssen, betrifft das den Schulbetrieb, nicht die Gebäude.
Auf eine entsprechende Entscheidung des Krisenstabes mach das Sportamt aufmerksam. Das heißt, vorhandene Sporthallen können weiter entsprechend des Belegungsplans weiter von Vereinen genutzt werden.