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WuppertalPressemeldung – 29.12.2021

Uwe Schneidewind äußert sich zum Osterholz

Unbefriedigendes Ergebnis des Runden Tisches darf kein Ende der politischen Diskussion sein – einige Anmerkungen zur Auseinandersetzung um mögliche Rodungen im Osterholz

Kurz vor Weihnachten kam es zu einem letzten Zusammentreffen des Runden Tisches zu möglichen Alternativen für die Entsorgung des Abraums der Kalkwerke Oetelshofen.

Dass trotz des guten und konstruktiven Dialogs der Runde Tisch keine Alternativlösung für die Entsorgung des Abraumes der Kalkwerke erbracht hat, ist auch für mich persönlich sehr belastend. Denn auch ich bin der Überzeugung, dass die Rodung eines 5ha Waldstückes in Zeiten des Klimawandels nicht mehr zeitgemäß ist. Gerade als Grüner Oberbürgermeister hätte ich gerne eine klare Perspektive für die Rettung des 5ha-Waldstückes im Osterholz auf der Grundlage des Prozesses gewünscht.

Mir ist es deswegen wichtig auf einige wichtige Hintergründe des Prozesses hinzuweisen:

1. Ausgangspunkt des Runden Tisches war ein rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 25.05.2021, der den Kalkwerken Oetelshofen die Rodung des Waldstückes zur Entsorgung des Kalkraumes incl. einer anschließender Wiederaufforstung des Geländes gestattet. In dem Planfeststellungsbeschluss wurden eine Reihe von alternativen Beseitigungsmöglichkeiten für den Abraum geprüft.

2. Der Runde Tisch Osterholz wurde von mir – unterstützt durch einen Beschluss des Wuppertaler Stadtrates - im Frühsommer 2021 einberufen. An ihm nahmen neben den Betreibern der Kalkwerke und Vertreter/innen der Bürgerinitiative und Anwohner/innen auch Mitglieder der Bezirksvertretung Vohwinkel teil.

3. Der Runde Tisch war ein politisches Risiko, einige bezeichneten diese Initiative sogar als eine „politische Dummheit“. Denn weder die Stadt Wuppertal und noch ich als Oberbürgermeister hatten auf diesen Bewilligungsprozess (und eine mögliche Rodung) einen direkten Einfluss. Er erfolgte auf der Grundlage bestehender Landes- und Bundesgesetzgebung. Es wäre daher politisch ohne weiteres möglich gewesen, sich hier zurückzuhalten und auf die Nicht-Zuständigkeit zu verweisen. Auch eine mögliche Rodung und die dafür ggf. notwendigen polizeilichen (Schutz)maßnahmen würden ohne jegliche Beteiligung der Stadt erfolgen.

4. Für mich war das aber nie eine Alternative. Denn angesichts des hohen Schutzgutes von fünf Hektar Wald lag mir daran, alle diskutierten Alternativoptionen nochmals gemeinsam mit den Beteiligten zu prüfen, offene Fragen zu klären und zu sondieren, ob nicht doch andere Entsorgungsmöglichkeiten realistisch umsetzbar sind.

5. Alle Beteiligten haben in diesen Prozess viel Energie und Zeit gesteckt. Der Runde Tisch hat sich insgesamt fünfmal getroffen, darüber hinaus gab es eine Vielzahl weiterer Gespräche und Abklärungen. Im Rahmen des Prozesses haben wir eine in dieser Form in Wuppertal einmalige Onlineplattform (www.meinungsmatrix-wuppertal.de) eingerichtet, damit interessierte Bürgerinnen und Bürger die unterschiedlichen Optionen transparent nachvollziehen und auch eigene Vorschläge einreichen konnten.

6. Die Verbringung des Abraumes in der Grube Neandertal hat sich schnell als die einzige wirklich realistisch erscheinende Alternativ-Option herausgestellt. Wir haben neben Besichtigungen vor Ort in mehreren Gesprächen mit den Grubeneigentümern im Neandertal und der Kreisverwaltung Mettmann mögliche Vorgehensstrategien erörtert. Dabei war die Lösungsbereitschaft aller Beteiligten in hohem Maße vorhanden.

7. Orientierungspunkt für die Bewertung der Optionen waren dabei jedoch immer der bestehende Rechtsrahmen sowie zeitliche und wirtschaftliche Restriktionen. In der Prüfung hat sich herausgestellt, dass auch die Option Grube Neandertal sich als nicht möglich erweist. Dafür ist der enge rechtliche Rahmen, der Zeitrahmen, aber insbesondere die damit verbundenen Kosten verantwortlich (vgl. die Pressemeldung vom 20.12.21: https://www.wuppertal.de/…/dezem…/grube-neandertal-nicht.php (Öffnet in einem neuen Tab)).

8. Das Ernüchternde der Alternativenprüfungen war, dass der Schutz von Wald in Zeiten des Klimawandels in den heutigen rechtlichen Rahmenbedingungen noch keine ausreichende Würdigung erfährt. Darum war überhaupt nur ein entsprechender rechtsgültiger Planfeststellungsbeschluss möglich. Deswegen griff z.B. auch die durchaus im Kreislaufwirtschaftsgesetz (§29, https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__29.html (Öffnet in einem neuen Tab)) vorgesehene Möglichkeit nicht, die Entsorgung des Abraumes auf dem unmittelbar angrenzenden Gelände von Wettbewerbern (Lhoist-Gruppe/Rheinkalk) anzuordnen.

9. Diese Gemengelage führte und führt zu der schwierigen Dilemmasituation, in der sich die Familie Iseke als Eigentümer der Kalkwerke Oetelshofen befinden: Rodung von 5 ha Wald oder Aufgabe des eigenen Unternehmens: Die Rettung des Waldstückes ist aufgrund des heute bestehenden Wettbewerberschutzes und der verschärften Bestimmungen für die Abraumentsorgung nur um den Preis der Aufgabe der eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit incl. des Verlustes der damit verbundenen rund 100 Arbeitsplätze möglich. Aus diesem Grund haben sich die Kalkwerke in den letzten Jahren massiv für den Naturschutz auf dem Firmengelände eingebracht und waren bereit, sich trotz des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses aktiv in den Runden Tisch einzubringen.

10. Die Konsequenz aus dieser Dilemmasituation kann und darf daher nicht sein, die Kalkwerke Oetelshofen zum Sündenbock der aktuellen Situation zu machen. Die Familie Iseke hat in den letzten Jahren immer wieder deutlich gemacht, welchen Stellenwert die ökologische Qualität des lokalen Umfeldes für sie hat. Und die Glaubwürdigkeit der Familie muss auch künftig daran gemessen werden, welche relevanten freiwilligen Leistungen für Natur- und Klimaschutz, die über das rechtlich notwendige Maß hinausgehen, von der Familie ergriffen werden.

11. Die eigentliche Konsequenz aus den frustrierenden Ergebnissen des Runden Tisches muss aber sein, dass Landes- und Bundesgesetze sich so verändern, dass der Waldschutz künftig einen angemessenen Stellenwert bei Entsorgung von Abraum erhält. Ein Planfeststellungsbeschluss, wie er hier erlassen wurde, darf künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Die einschlägigen Landes- und Bundesgesetze zum Waldschutz zur Abraumentsorgung müssen sich verändern. Waldschutz muss künftig vor Wettbewerbsschutz gehen. Dann wäre auch hier in Wuppertal eine einfache ökologische Lösung der Abraumentsorgung möglich gewesen.

12. Genau deswegen ist es gut, dass es gegen die Waldrodung massive Proteste gibt und dass es den Runden Tisch gab. Nur dadurch entsteht der politische Druck, der helfen kann, die gesetzlichen Randbedingungen entsprechend weiterzuentwickeln, dass künftig solche Waldrodungen rechtlich nicht mehr möglich sind.

13. Um seine Wirkung zu entfalten und sich nicht durch seine Form zu delegitimieren, appelliere ich aber an alle Beteiligten, dass ein solcher Protest rechtliche Grenzen nicht überschreitet, respektvoll mit allen Betroffenen umgeht und insbesondere gewaltfrei bleibt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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