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WuppertalPressemeldung – 20.03.2021

Abstimmung mit dem Land war erfolgreich: Distanzunterricht für die weiterführenden Schulen

Die Abstimmungsrunde des Krisenstabes der Stadt mit dem Land war erfolgreich: Am Samstagnachmittag, 20. März, lag das Einverständnis der Schul- und Gesundheitsministerien vor. Wuppertal darf nun für die weiterführenden Schulen bis Ostern den Präsenzunterricht aussetzen.

Heute, am Samstagnachmittag gegen 17 Uhr lag das Einverständnis der Schul- und Gesundheitsministerien in Wuppertal vor. Wuppertal darf nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die für die weiterführenden Schulen bis Ostern die Abkehr vom Präsenzunterricht vorgibt.

Der Krisenstab empfiehlt allen Schulen, die das organisatorisch ermöglichen können, bereits für Montag den Wechsel zum Home-Schooling zu vollziehen. Spätestens am Dienstag muss der Wechsel umgesetzt werden. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 kann in den Schulen eine Notbetreuung angeboten werden. Für die Grund- und Förderschulen bleibt es beim Hybrid zwischen Präsenz- und Distanzunterricht. Auch die Abschlussklassen aller weiterführenden Schulformen können in den Präsenzunterricht wechseln.

Rücknahme einiger Lockerungen

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind, Krisenstabsleiter Johannes Slawig und Schul- und Gesundheitsdezernent Stefan Kühn äußerten heute große Zufriedenheit mit dem Abstimmungsergebnis: „Das Land hat sein Einverständnis von einigen Ergänzungen im Gesamtmaßnahmenkonzept der Stadt abhängig gemacht, die im Geleitzug des Distanzunterrichtes folgerichtig sind. Der Krisenstab ist dem gefolgt; daher beinhaltet die Allgemeinverfügung auch die Rücknahme einiger Lockerungen und ergänzende Regelungen zur Kontaktvermeidung. Wir halten das Gesamtpaket angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens für richtig und angemessen und danken dem Land für seine konstruktive Unterstützung. Leider machen auch die Zahlen des heutigen Tages mit einem Inzidenzwertanstieg auf über 158,86 deutlich, wie notwendig dieser Schritt ist.“

Zu den ergänzenden Maßnahmen der Allgemeinverfügung gehören die Schließung aller Sportanlagen und Sportplätze mit Ausnahme des Individualsports allein oder zu zweit mit Abstand, außerdem das Verbot aller außerschulischen Bildungsangebote von Musikschulen für Kinder jenseits des Grundschulalters.

Die Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung ist am Samstagabend über die Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht worden. Formal tritt die Verfügung am Montag in Kraft. Das Dokument ist hier zum Nachlesen verfügbar:

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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