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WuppertalPressemeldung – 09.11.2021

Jahresabschluss der Stadtverwaltung

Um den Jahresabschluss der Stadt und der städtischen Töchter erstellen zu können, sollten Rechnungen von Lieferanten schon vor Jahresende eingereicht werden. Um eine rechtzeitige Rechnungsbearbeitung sicher zu stellen, müssen Fristen beachtet werden.

Die Verwaltung bittet daher alle Firmen, die in 2021

o      für die Stadt Wuppertal,

o      für die Jobcenter Wuppertal AöR sowie

o      für den Eigenbetrieb Wasser und Abwasser (WAW) Wuppertal,

Leistungen erbracht haben, ihre Rechnungen kurzfristig einzureichen.

Im Einzelnen gilt:

  • Für alle Lieferungen und Verträge, die bis zum 30.11.2021 vollständig erfüllt wurden, müssen die Rechnungen bis spätestens Montag, 06.12.2021 bei der 

Stadt Wuppertal, Finanzbuchhaltung – 403.31 Kreditorenbuchhaltung –
Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

vorliegen.

  • Für Leistungen, die noch im Dezember 2021 erbracht werden, gilt die Frist zur Vorlage der Rechnungen bei der o.g. Adresse bis spätestens einschließlich Montag, 10.01.2022

Alle nach diesem Stichtag eingehenden Rechnungen für das Jahr 2021 werden buchhalterisch erst dem Jahr 2022 zugeordnet.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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